schwerbehindertenausweis a ag b darf der fahrer auf den parklätzen parken

wenn der fahrer aleine ist aber für den behinderten unterwegs ist darf er auf den behindertenplätzen parken

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  • Hallo Bernd,

    ich habe den Kollegen informiert, deinen Nick zu ändern. Mit persönlichen Daten sollte man im Internet tatsächlich etwas sensibel umgehen.

    Zu Deiner Frage:
    Die entsprechenden Parkplätze dürfen nur mit dem Sonderparkausweis und den AusweisinhaberInnen an Bord genutzt werden.

    Das steuerbefreite KFZ darf auch von anderen genutzt werden - sofern dies versicherungstechnisch geklärt ist - wenn die Fahrt im Zusammenhang mit der Haushaltsführung des Fahrzeughaltenden mit Behinderung steht, ohne dass sie/er dabei ist.

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf "Frage beantwortet". 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an die Community, meine Kollegen oder mich. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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  • Voraussetzung für die Anerkennung als Schwerbehindertenfahrzeug ist, dass der Schwerbehinderte selbst Halter des Fahrzeugs ist und dass es nur zu seiner Beförderung oder für Fahrten zu seinem Nutzen (z. B. für Einkäufe) verwendet wird, wobei unerheblich ist, wer das Fahrzeug steuert und ob weitere Personen mitfahren. Wird das Fahrzeug für Fahrten genutzt, die in keinem Zusammenhang mit dem Schwerbehinderten stehen (z. B. für über übliches Handgepäck des Behinderten hinausgehende Warentransporte, entgeltliche Beförderungsleistungen oder Nutzung durch Dritte), entfällt die Steuerermäßigung für mindestens den betreffenden Monat.[9] Wird das ermäßigte/befreite Fahrzeug eines Schwerbehinderten regelmäßig für solche unerlaubten Fahrten genutzt, kann eine Steuerhinterziehung vorliegen.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrzeug-Steuerverg%C3%BCnstigung#Fahrzeuge_von_Schwerbehinderten

    Heidi
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  • Danke für die Ergänzung Heidi 😀

    Um das noch einmal klar zu stellen, jenner: Ohne dich darf niemand den Ausweis nutzen und damit auf den Parkplätzen parken.
    Wohl aber darf dein Auto von anderen genutzt werden. Hierbei ist jedoch u.U. (wenn das KFZ steuerbefreit ist) die Sache mit der Haushaltsführung zu beachten. 😉
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