Ich habe einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G (GdB: 60) und dem Merkzeichen KB

Bisher war ich von der KfZ-Steuer befreit und erhielt das kostenlose Beiblatt. für den Zeitraum eines Jahres. Gilt diese Regelung noch und wo ist diese nachzulesen?

Antworten

  • Hallo Hildrud,
    "Merkzeichen KB" was ist das denn für ein Merkzeichen?
    Ich kenne nur folgende:
    http://www.eschlkam.de/schwerbhausweis.html#c190
    http://www.eschlkam.de/schwerbhausweis.html#c186

    Kraftfahrzeugsteuerermäßigung
    •Schwerbehinderte Personen, mit den Merkzeichen H, Bl oder aG, sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
    Die Kraftfahrzeugsteuer ermäßigt sich um 50 v. H. für Kraftfahrzeuge, solange die Fahrzeuge für schwerbehinderte Personen zugelassen sind, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G oder Gl besitzen.

    Das befreite KFZ darf nur von der behinderten Person benutzt werden. Die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung wird nicht neben der Freifahrt im Nahverkehr gewährt.

    Heidi
  • Hallo Hildrun,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Heidi 😀 ).

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