Heute habe ich geparkt vor meine Gymnastik Einrichtung auf Behinderten Parkplatz mein Auto wurde abgeschlept
Gut so, wer ohne Berechtigung (Blauer Parkausweis) auf einem Behindertenparkplatz parkt muß abgeschleppt werden. Leider sind die Bußgelder noch viel zu gering!
http://www.myhandicap.de/mobilitaet-behinderung/behindertenfahrzeuge/behindertenparkplatz/
Ich hoffe das war dir eine Lehre!
Heidi
[u]hallo-
Ich möchte nur noch hinzu fügen dass du den blauen parkausweis däfür behinderte brauchst um dort parken zudürfen-woher soll jemand wissen,dass sie 80% haben..
Das wäre vielleicht in einigen fällen von vorteil für alle,wenn sie hellsichtige fähigkeiten hätten😃DD
LG
[u]hallo-
Ich möchte nur noch hinzu fügen dass du den blauen parkausweis däfür behinderte brauchst um dort parken zudürfen-woher soll jemand wissen,dass sie 80% haben..
Das wäre vielleicht in einigen fällen von vorteil für alle,wenn sie hellsichtige fähigkeiten hätten😃DD
LG
Ob 80% oder 100% ist wurscht, eine Berechtigung (Parkausweis) gibt es nur mit Merkzeichen! Der Parkausweis muß einsehbar im vorderen Fensterbereich liegen.
Heidi
Hallo,
tja.. Pech gehabt würde ich sagen… Bei meinen Bescheiden vom Amt stand in dem Zettel auch immer mit bei, dass man die Parkerleichterungen mit dem einfachen „G“ nicht in Anspruch nehmen darf und ein einfacher Behindertenausweis auch nicht gilt. Ich würde mal sagen… definitiv falsch informiert und teures Lehrgeld. Abschleppen find ich super. Hier vor Ort wird alles, was länger als 3 min dort steht, sofort und konsequent abgeschleppt… Zum Glück!!!
Einzig der blaue Ausweis, der auf der Rückseite auch ein Lichtbild des Inhabers berechtigt dort zum parken!!!
http://www.vg-burgebrach.de/images/2010/Dec/01/l_1540.jpg
Dieser Ausweis gehört sichtbar ins Fenster des Fahrzeuges und darf auch nicht kopiert werden. Kopien gelten als Urkundenfälschung und werden entsprechend strafrechtlich verfolgt.
Jumanji