Mietkaution

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Verlobter, meine Tochter und ich sind 2009 in unsere jetzige Wohnung eingezogen. Im Mietvertrag wurde eine Kaution von 2 Kaltmieten festgelegt, welche auf ein Kautionsparbuch angelegt werden sollte.
Im Durcheinander (bin damals aus Österreich hierher nach Dortmund gezogen) ist dies jedoch nie passiert. Der Vermieter hat auch weiters keine Forderungen mehr gestellt, sodass es absolut in Vergessenheit geraten ist.
Nun findet ein Eigentümerwechsel statt und es ist "herausgekommen" , dass wir die Kaution nie angelegt haben. Ist nun eine Forderung des neuen Vermieters möglich? Und wenn wir die Leistung nicht erbringen können ggf ne Kündigung / fristlose Kündigung?
Achja, ich habe übrigens letzte Woche unterschrieben, dass die Kautionsrechte dem neuen Vermieter übertragen werden dürfen - habe also wirklich absolut vergessen, dass wir so ein Sparbuch nie angelegt haben. Ändert dieses neue Dokument nun die Rechtslage? Wurden dadurch die Forderungen aufgefrischt, sollte es davor schon Verjährt gewesen sein?!

Würde mich sehr über ihre Hilfe freuen, vielen Dank schonmal
Melissa

Antworten

  • Hallo,
    die Kaution wurde sicherlich im Mietvertrag festgelegt, sie ist also Bestandtei des Mietvertrags.
    Daß keine Kaution hinterlegt wurde ist ein Verstoß gegen den Vertrag und berechtigen zur Kündigung.
    Spätestens als du jetzt unterschrieben hast daß die Kaution auf den neuen Eigentümer übergeht hättest du das Mietkautionssparbuch einrichten sollen, warum tust du das nicht?

    Heidi
  • Vielleicht habe ich mich unverständlich ausgedrückt, aber mir ist beim Unterschreiben dieses Dokuments noch nicht klar gewesen, dass es damals nicht eingerichtet wurde. Wir hatten zudem Zeitpunkt soviele Behördengänge und Dokumente, aufgrund meines Umzugs, dass es einfach untergegangen ist.
    Klar wurde es mir erst heute Morgen, als der bisherige Vermieter angerufen hat und nachfragte ob wir es vielleicht bei uns haben, da er es nicht auffinden kann.

    Und warum ich es jetzt nicht sofort tue. Weil ich einfach keine 1100 Euro zur freien Verfügung habe.
  • Kredit aufnehmen oder einmalige Hilfe beim Sozialamt beantragen, jedenfalls nicht die Hände in den Schoß legen und offen mit dem neuen Besitzer reden welche Lösung möglich ist!

    Heidi
  • Danke dir Heidi für deine Antworten und Meinungen.

    Dennoch würde ich gerne noch den rein Rechtlich gesehen Aspekt geklärt haben. Denn mich interessiert nun ob der neue Vermieter dadurch nen Kündigungsgrund hat - oder ob bei diesem Kautionsanspruch nun ne Verjährung vorliegt.


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  • Lapipedia hat geschrieben:
    Danke dir Heidi für deine Antworten und Meinungen.

    Dennoch würde ich gerne noch den rein Rechtlich gesehen Aspekt geklärt haben. Denn mich interessiert nun ob der neue Vermieter dadurch nen Kündigungsgrund hat - oder ob bei diesem Kautionsanspruch nun ne Verjährung vorliegt.



    Irgendwie beschleicht mich der Gedanke daß du eine Verjährung gerne sehen würdest um die Kaution nicht zahlen zu müssen. Es gibt keine Verjährung, die Kaution ist Bestandteil des Mietvertrags, wird gegen diesen verstoßen besteht die Möglichkeit der fristlosen Kündigung, besonders nach deiner neuerlichen Unterschrift die dir als arglistige Täuschung ausgelegt werden könnte! Einige dich mit dem neuen Eigentümer!

    Heidi
    Lieber jenner, verabschieden bedeutet nicht daß trotzdem gelesen wird, so machen es ja viele, drum gibt es auch sehr wenig Meldungen ob geholfen werden konnte.
    Diesbezüglich hatte ich Vorschläge gemacht daß Antworten nur im angemeldeten Zustand gelesen werden können, dem Forumbetreiber geht es aber eher um Werbung und Kohle, weniger um das eigentliche Anliegen.
  • Lapipedia hat geschrieben:
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Verlobter, meine Tochter und ich sind 2009 in unsere jetzige Wohnung eingezogen.
    Im Mietvertrag wurde eine Kaution von 2 Kaltmieten festgelegt, welche auf ein Kautionsparbuch angelegt werden sollte.
    Im Durcheinander (bin damals aus Österreich hierher nach Dortmund gezogen) ist dies jedoch nie passiert. Der Vermieter hat auch weiters keine Forderungen mehr gestellt, sodass es absolut in Vergessenheit geraten ist.
    Nun findet ein Eigentümerwechsel statt und es ist "herausgekommen" , dass wir die Kaution nie angelegt haben. Ist nun eine Forderung des neuen Vermieters möglich? Und wenn wir die Leistung nicht erbringen können ggf ne Kündigung / fristlose Kündigung?
    Achja, ich habe übrigens letzte Woche unterschrieben, dass die Kautionsrechte dem neuen Vermieter übertragen werden dürfen - habe also wirklich absolut vergessen, dass wir so ein Sparbuch nie angelegt haben.
    Ändert dieses neue Dokument nun die Rechtslage? Wurden dadurch die Forderungen aufgefrischt, sollte es davor schon Verjährt gewesen sein?!

    Würde mich sehr über ihre Hilfe freuen, vielen Dank schonmal
    Melissa


    Zunächst einmal ist die Kaution Bestandteil des Mietvertrags, wie schon festgestellt wurde.
    Dann wundere ich mich über den Vermieter, der euch die Wohnung vermietet hat, ohne seine ihm
    zustehende Kaution in Empfang genommen zu haben, das war nachlässig von ihm oder eine Schlampigkeit von euch, es nicht zeitgleich zu bezahlen.
    Es ist seine Sache, diese Kaution in einem entsprechenden Sparbuch festzulegen,
    denn es ergibt keinen Sinn, die Kaution im Besitz des Mieters zu belassen.
    Wenn ihr auszieht und hinterlasst Schäden oder Mietschulden, dann dient die Kaution zur Regulierung derselben. Was also sollte es bringen, dem säumigen Mieter dieses Geld zu überlassen? 🥺

    Auf evtl. Verjährung zu hoffen ist dumm und realitätsfern 👿
    Alles auf Versäumnisse zu schieben, die ihr selbst zu verantworten habt, zeigt leider Bildungsmangel.
    Ihr müsst die säumige Kaution, die seit 7 Jahren offen ist, ohne wenn und aber sofort an den jetzigen Vermieter bezahlen!

  • Die Eintagsfliege Lapipedia hat sich ja davongemacht, wie ich sehe, die Antworten sind wohl
    nicht in ihrem Sinne, ist nun auch erledigt!
    Ich versuche, mich nicht über sonen Dummbatz zu ärgern,
    auch über das Thema noch nachgedacht zu haben.
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