Md$ 100, Jahrgang 1961 - wann Rentenbeginn?

Ich wurde im Oktober 1961 geboren. Arbeite seit 1979 ununterbrochen für denselben Arbeitgeber. War nie arbeitslos und werde es vsl. Auch nicht werden. Außer einigen krankheitsbedingten Unterbrechungen mit Krankenbezug gab es keine Besonderheiten. So dürfte ich zum Rentenbeginn die Wartezeit erreicht haben. Für Schwerbehinderte besteht doch die Möglichkeit, frühzeitiger in Rente zu gehen.
Könnte mir bitte jemand sagen, wann das sein wird, bzw. wie ich das berechnen kann?
Vielen Dank

Antworten

  • Hallo Thomas,
    dein zuständiger Rentenberater bei der DRV kann dir genauestens und verbindlich deine Fragen beantworten. Dafür sind sie sogar da.
    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/KontaktUndBeratung_node.html

    Wer mehrere Threads zum selben Thema eröffnet wird gesperrt!

    Heidi
  • Hallo,

    es gibt ein schönes Online-Tool der Rentenversicherung, um das rauszufinden: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/03_online_rechner_nutzen/rentenbeginn_hoehenrechner/Rentenbeginnrechner_node.html

    Und Du wirst wegen gleichlautender Threadas nicht "gesperrt" - ich weiß nicht, warum Heidi das wahrheitswidrig behauptet.

    Besten Gruß, ananim
  • ananim hat geschrieben:

    Und Du wirst wegen gleichlautender Threadas nicht "gesperrt" - ich weiß nicht, warum Heidi das wahrheitswidrig behauptet.

    Besten Gruß, ananim


    Aha ananim, woher weisst du das?

    Ich finde es fahrlässig mich auf Tools oder Angaben von nicht kompetenten Menschen zu verlassen wo es um das wichtigste im Alter " die Rente" geht. Da kann man viel Zeit und Geld verlieren.
    Also wende ich mich an die einzig sichere Stelle die DRV.
    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Der Rentenbeginnrechner ist für die Ermittlung des möglichen Rentenbeginns bei Altersrenten entwickelt worden. Der Rentenbeginn einer Rente wegen Erwerbsminderung bzw. wegen Todes kann über den Rentenbeginnrechner nicht ermittelt werden.

    Darüber hinaus können Sie mit einfachen Angaben aus der Renteninformation, die die Kunden jährlich per Post erhalten, auch die Rentenhöhe ermitteln. Die online ermittelten Rentenbeträge sind allerdings unverbindlich und können eine individuelle und kostenlose Beratung in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung nicht ersetzen.

    Heidi
  • menschlich hat geschrieben:


    Und Du wirst wegen gleichlautender Threadas nicht "gesperrt" - ich weiß nicht, warum Heidi das wahrheitswidrig behauptet.

    Besten Gruß, ananim

    Aha ananim, woher weisst du das?




    Nun zum Verständnis dessen, wie dieses Forum funktioniert empfehle ich diesen Link: https://www.myhandicap.de/community/netiquette/. Dort sind verschiedene Gründe für Sperrung eines Accounts genannt - Mehrfachpostings gehören nicht dazu (und konnte ich auch in dem nun doch schon etwas ausgedehnteren Zeitraum, in dem ich mich in diesem Forum bewegen, noch nicht beobachten). Zur Vermeidung von doppelten Beiträgen gibt es in der Netiquette nur eine freundliche Empfehlung. Das war Dir also nicht bekannt?

    menschlich hat geschrieben:

    Ich finde es fahrlässig mich auf Tools oder Angaben von nicht kompetenten Menschen zu verlassen wo es um das wichtigste im Alter " die Rente" geht. Da kann man viel Zeit und Geld verlieren.
    Also wende ich mich an die einzig sichere Stelle die DRV.

    Der Rentenbeginnrechner ist für die Ermittlung des möglichen Rentenbeginns bei Altersrenten entwickelt worden. Der Rentenbeginn einer Rente wegen Erwerbsminderung bzw. wegen Todes kann über den Rentenbeginnrechner nicht ermittelt werden.

    Darüber hinaus können Sie mit einfachen Angaben aus der Renteninformation, die die Kunden jährlich per Post erhalten, auch die Rentenhöhe ermitteln. Die online ermittelten Rentenbeträge sind allerdings unverbindlich und können eine individuelle und kostenlose Beratung in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung nicht ersetzen.

    Heidi


    Aus Thomas Frage ergibt sich aus meiner Sicht keinerlei Anhaltspunkt dafür, dass es sich um etwas anderes als eine Altersrente handeln könnte - er schreibt audrücklich, es gebe keine Besonderheiten, erwähnt sein Geburtsjahr etc.

    Es handelt sich im Übrigen auch nicht um irgendein Tool, sondern ein von der Rentenversicherung zur Verfügung gestelltes - also genau von der Institution, die Du als "einzig sichere Stelle" für Beratung auch empfiehlst. Das, was Du zitierst, steht in der Tat genau so auf der Website, auf die ich verwiesen haben - aber vielleicht hält doppelt hält ja besser....

    Besten Gruß, ananim



  • ananim hat geschrieben:









    Aus Thomas Frage ergibt sich aus meiner Sicht keinerlei Anhaltspunkt dafür, dass es sich um etwas anderes als eine Altersrente handeln könnte - er schreibt audrücklich, es gebe keine Besonderheiten, erwähnt sein Geburtsjahr etc.

    Es handelt sich im Übrigen auch nicht um irgendein Tool, sondern ein von der Rentenversicherung zur Verfügung gestelltes - also genau von der Institution, die Du als "einzig sichere Stelle" für Beratung auch empfiehlst. Das, was Du zitierst, steht in der Tat genau so auf der Website, auf die ich verwiesen haben - aber vielleicht hält doppelt hält ja besser....

    Besten Gruß, ananim





    Ach tatsächlich?
    Zitat Thomas:
    Für Schwerbehinderte besteht doch die Möglichkeit, frühzeitiger in Rente zu gehen.
    Zitat ende.
    Das also ist keine Besonderheit?
    Aus dem Link nochmals:
    Der Rentenbeginnrechner ist für die Ermittlung des möglichen Rentenbeginns bei Altersrenten entwickelt worden. Der Rentenbeginn einer Rente wegen Erwerbsminderung bzw. wegen Todes kann über den Rentenbeginnrechner nicht ermittelt werden.

    Darüber hinaus können Sie mit einfachen Angaben aus der Renteninformation, die die Kunden jährlich per Post erhalten, auch die Rentenhöhe ermitteln. Die online ermittelten Rentenbeträge sind allerdings unverbindlich und können eine individuelle und kostenlose Beratung in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung nicht ersetzen.

    Richtig, doppelt hält besser, oft wird das aber trotzdem gerne überlesen/ignoriert.
    Einzig sicher ist eine individuelle und kostenlose Beratung in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und nicht die Institution insgesamt mit dem Tool, das ist fehlinterpretiert von dir!

    Daß ich diesen Text aus deinem Link kopiert habe ist klar im Text erkenntlich, mußte also nicht extra erwähnt werden!

    Ich bleibe dabei, es ist fahrlässig sich darauf zu verlassen.
    ------------------------------------------------------------------------

    Die Funktion dieses Forums brauchst du mir sicher nicht erklären, ich muß nicht jahrzehnte damit betraut sein um die Funktionen zu erlesen oder erforschen. Jedenfalls ist es Vermutung und Spekulation von dir daß mein Hinweis wahrheitswidrig ist!

    Allerfreundlichste Grüße

    Heidi

  • menschlich hat geschrieben:





    Ach tatsächlich?
    Zitat Thomas:
    Für Schwerbehinderte besteht doch die Möglichkeit, frühzeitiger in Rente zu gehen.
    Zitat ende.
    Das also ist keine Besonderheit?



    Doch, aber für genau diese Besonderheit hat das Tool ein Kästchen -hattest Du das übersehen?
    Dagegen gibt es keinen Anhaltspunkt, dass es hier um Rente wegen Erwerbsminderung bzw. wegen Todes geht. Oder aus welchem Teil von Thomas Anfrage entnimmst Du das?
    Ich habe übrigens nichts dagegen, dass jemand auch zur Beratung geht, ist doch super.



    ------------------------------------------------------------------------

    menschlich hat geschrieben:



    Die Funktion dieses Forums brauchst du mir sicher nicht erklären, ich muß nicht jahrzehnte damit betraut sein um die Funktionen zu erlesen oder erforschen. Jedenfalls ist es Vermutung und Spekulation von dir daß mein Hinweis wahrheitswidrig ist!




    Nun,ich habe Dir auf Nachfrage meine Begründung dafür erklärt, warum ich Deine Aussage für wahrheitswidrig halte. Du hast gefragt, schreibst nun aber ich brauche Dir das Forum nicht erklären. Was hättest Du denn stattdessen gerne als Erläuterung meiner Aussage gehabt?
    Da Du weiterhin darau bestehst, dass die Aussage nicht wahrheitswidrig sei: Woher weißt Du denn mit Sicherheit, dass dopplete Threads zu einer Sperrung im Forum führen? Erkläre es doch gerne mal für alle - dann müssten ja z. B. vielleicht mal die Netiquette überarbeitet werden, wo das nicht steht. Ichlerne gerne dazu.


    Besten Gruß, ananim
  • Liebe ananim,
    du hast recht und ich meine Ruhe.
    Um Sicherheit zu haben gehe ich zum Schmidt und nicht zu Schmidtchen! Damit fahre ich mein ganzes Leben sehr gut.

    Nebenbei bemerkt, du darfst gerne Aussagen von mir in Frage stellen, mich aber nicht der Lüge bezichtigen so lange du keinen Gegenbeweis hast!

    Ende Gelände

    wunderschönes sonniges Wochenende wünsche ich dir

    Heidi
  • menschlich hat geschrieben:
    Nebenbei bemerkt, du darfst gerne Aussagen von mir in Frage stellen, mich aber nicht der Lüge bezichtigen so lange du keinen Gegenbeweis hast!

    Ende Gelände

    wunderschönes sonniges Wochenende wünsche ich dir

    Heidi


    Nun, dann muss ich mich wohl doch zur Vermeidung von Missverständnissen noch zu einem Punkt äußern und zwar dem Bedeutungsgehalt des Wortes "Lüge": Lüge ist laut Duden eine "absichtlich, wissentlich geäußerte Unwahrheit" (siehe zB http://www.duden.de/rechtschreibung/Luege).

    Ich habe diese Wort absichtlich nicht verwendet, da ich tatsächlich nicht wissen konnte, ob Du wusstest, dass Deine Aussage sachlich falsch war oder sie in dem Glauben getätigt hast, sie sei korrekt. Deswegen habe ich nicht "Lüge" geschrieben, sondern "wahrheitswidrig".

    Zu Deinem Kenntnisstand hinsichtlich des Wahrheitsgehalts Deiner Aussage hast Du Dich bis jetzt soewit ich sehen kann nicht geäußert; dass sie objektiv eine Unwahrheit beinhaltet, hast Du zumindest bis jetzt nicht entkräftet.


    Dir auch ein schönes Wochenende.
    Besten Gruß, ananim
  • Schade daß du dich nun auf ein Niveau herabbegibst welches nicht das meine ist.
    Es geht um den Sinn des Wortes "wahrheitswidrig" und nicht um die Rechtschreibung!
    Der Sinn ist hier klar belegt.
    http://www.enzyklo.de/Begriff/wahrheitswidrig
    Übrigens muß ich dir den Wahrheitsgehalt nicht nachweisen, du bist nicht betroffen.

    Hiermit verabschiede mich aus diesem Thread.

    ByeBye

    Heidi
Diese Diskussion wurde geschlossen.