Altersrente wegen Schwerbehinderung - Aufhebung durch DRV möglich ?
Ich möchte meine Erwerbisminderungsrente ( 80% ) in eine Alterrente wegen Schwerbehinderung umwandeln lassen. Die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt. Kann diese Rente bein einer Verbesserung meiner gesundheitlichen Situation durch die DRV wieder aufgehoben werden ?
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Antworten
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Hi Frieder,
was meinst du mit "Erwerbisminderungsrente ( 80% )". Es gibt nur die volle Erwerbsminderung ( 0-3h arbeitsfähig), oder die Teil-Erwerbsminderung (3-6 h arbeitsfähig). Solltest du den Grad der Behinderung (GdB) meinen, sieht es so aus: Vorrausetzung für die Rente bei Schwerbehinderung ist, dass bei Rentenbeginn ein GdB von min 50 vorliegt. Befristet oder unbefristet spielt keine Rolle. Selbst wenn dir nach Renteneintritt, der GdB auf 30 herabgestuft wird oder gar ganz weg fällt, kann die diese Rentenart nicht mehr genommen werden.
Klaus
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