Muss Arbeitsverhältnis aufgelöst werden damit IV den Fall prüft?
Meine Schwägerin ist seit 1 Jahr und 3 Monaten krank geschrieben und erhält Krankentaggeldversicherung. Nun hat ihr Arzt ihr empfohlen, das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber durch den Arbeitgeber kündigen zu lassen damit IV Ihren Fall prüft und bei Ablauf von Krankentaggeld fliessend einen Übergang zu IV machen kann. Wenn sie wartet bis 2 jährige Frist abläuft, riskiert sie dass die IV lange braucht um den Fall zu prüfen. Besten Dank
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Antworten
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Ich würde möglichst schnell bei sämtlichen in Frage kommenden Institutionen anfragen . Die Schlaffsäcke von der IV brauchen 9 Monate oder mehr bis sie Dich nur mal anschauen und dann nochmal so lange bis sie entscheiden Dir nichts zu geben !!!
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Bei mir war mal was ähnliches passiert. Arzt hat mich wegen Schlafstörung total arbeitsunfähig geschrieben gehabt. Später wollte er mich 50% arbeitsfähig schreiben. Doch die Krankentaggeldversicherung war dann der Meinung, dass ich voll arbeiten könnte. Auf dem RAV wollten sie mir jedoch keine Unterstützung geben, weil ich eben 50% arbeitsunfähig war und in ihren Augen unvermittelbar wäre. Das Resultat war dann, dass weder RAV noch Taggeldversicherung mehr zahlen wollten. Da hatte mich der Arzt voll arbeitsfähig geschrieben, damit mich wenigstens das RAV aufnahm.
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Guten Tag
Grundsätzlich ist es so, dass die Krankentaggeldversicherung nach einer gewissen Zeit die Anmeldung bei der IV von den Versicherten verlangt. Daher sollte schon längst eine Anmeldung gelaufen sein, wenn nicht, so wäre es höchste Zeit, sofern es eine Erkrankung ist, bei der nicht mehr mit einer vollen Arbeitsfähigkeit gerechnet werden kann. Eine verspätete Anmeldung kann einen Verlust von Leistungen zur Folge haben. Abraten würde ich davon, selber zu kündigen. Offensichtlich wurde auch vom Arzt keine Anmeldung getätigt. Sollte Ihre Schwägerin keine Anmeldung bei der IV gemacht, die Krankentaggelder voll ausgeschöpft haben und nicht mehr arbeitsfähig werden und gekündigt worden sein, wird sie kein Einkommen mehr haben. Allerdings kann der Fall Ihrer Schwägerin ohne Kenntnis der gesamten Situation nicht abschliessend beurteilt werden.
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Hallo Neymar11,
Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).
Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf "Frage beantwortet". 😀
So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an die Community, meine Kollegen oder mich. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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