Kostenträger? Wer ist jetzt zuständig?

Guten Morgen,

ich bin schwerstbehindert und habe über § 33 Abs. 8 Nr. 1 SGB IX eine KFZ-Hilfe bei der Agentur für Arbeit beantragt. Dieses Verfahren läuft nun seit über einem Jahr. Inzwischen geht der Rechtsstreit schon in die 2. Instanz (LSG). Hintergrund ist, dass die Agentur für Arbeit mir den Satz von 9.500 € (§ 5 Abs. 1 KfzHV) bewilligt hat, allerdings werden mir soviele Auflagen aufgelegt,, dass das Geld einfach hinten und vorne nicht passen kann. Aufgrund dieses Problems bin ich nun Zuhause gebunden und komme seit über einem halben Jahr nicht mehr zur Arbeit und bin somit Krankgeschrieben. Jedes Mal wenn ich versuche eine Lösung zu finden kriege ich den selben Witz zu hören, ich solle mir einen Polo holen.... Sowohl ich als auch die Fachleute zum Anpassen des Fahrzeuges fragen sich, was die Agentur für Arbeit genommen hat..... Weil ich selber nichtm al so reinpasse geschweige der Rest (Rollstuhl, Umrüstung usw.).

Generell ist es auch nöglich einen höheren Betrag zur KFZ-Förderung zu kriegen. Allerdings wurde das Gutachten so maskiert, dass ich angeblich kein Anspruch hätte. Auch Empfehlungen von den Umrüstern wurden ignoriert....

Inzwischen ist mein Ausbildungsplatz in Gefahr und ich muss mir was einfallen lassen. Nun wurde ich darauf hingewiesen, dass ich auch KFZ-Hilfe nach § 54 Abs. 1 SGB XII in Verbindung mit § 33 Abs. 8 Nr. 1 SGB IX stellen könnte und somit der Kostenträger ein anderer Wäre. Nun habe ich mti der entsprechenden Fachstelle Kontakt aufgenommen. Diese verweist aber darauf, dass ich Agentur für Arbeit zuständig ist.

Ich sehe da kein Ende im Sicht und wollte Fragen, ob die Fachstelle recht hat und ich gar keinen Anspruch nach § 54 Abs.1 SGB XII. Denn ich muss nun auf die schnelle wieder Mobil werden.... ansonsten hat es die Agentur für Arbeit geschafft mir meinen Ausbildungsplatz wegzunehmen.

Antworten

  • Hallo Cyperdrache,

    bei den von dir angesprochenen 9.500€ handelt es sich ja um die Kfz-Kostehilfe zum Erwerb eines Fahrzeugs. Da kommen dann ja noch die Umrüstkosten / die Kosten für die Behinderungsbedingte Zusatzausstattung oben drauf. Da sich die Arbeitsagentur mit dem vorliegenden Bescheid als zuständig erklärt hat, liegt die Zuständigkeit prmär dort / der Sozialhilfeträger leistet immer nachrangig. Natürlich ist es grundsätzlich möglich, dass in begründeten Fällen auch mehr als 9.500€ zum Erwerb des Kfz bereitgestellt werden. In einem solchen Fall könnte die übersteigende Summe aber auch als Dahrlehen gewährt werden.

    Was hat der Gutachter denn zu der Problematik gesagt?

    Hast du einen ablehnenden Bescheid vom Sozialhilfeträger? Wie ist der begründet?

    Was sagt denn dein Anwalt?

    Wie hat denn das SG geurteilt?

    Hast du mal an den Erwerb eines gebrauchten KFZ gedacht? Der müsste dann >50% des Listenpreises inkl. der verbauten Extras kosten und da wäre dann nicht so eine große Finanzierungslücke. Die Umbaukosten sind bei einem den Richtlinien entsprechenden Gebrauchtwage in gleichem Umfang wie bei einem Neufahrzeug zu übernehmmen.




  • Guten Abend,

    da ist ja der größte Witz an der Kiste. Jeden Anruf kriege ich eine andere Auskunft, die beim nächsten Anruf wieder widerrufen wird. Generell wäre ich halt zum Kauf eines gebrauchten Wagens bereit. ALLERDINGS hat die Agentur schriftlich vor dem Sozialgericht ausgesagt, dass sie sicherlich zulange brauchen für die Bearbeitung und der Gebrauchwagen dann weg ist. Ich solle doch nach einem neuen Wagen suchen.

    Generell hat der Gutachter keine Begutachtung eines geeigneten Wagens gemacht. Dies hat mir überlassen. Daraufhin habe ich mir Informationen von den Unrüstern geholt, worauf ich achten soll. Aufgrund meiner Größe, meiner Breite und meinem Hilfsmittel (entsprechend großen Rollstuhl) fallen die meisten Fahrzeuge einfach durch. Das billigste Auto ist endweder der Ford Grand C-Max oder der VW Caddy Maxi (beide gleich teuer). Trotz diverse Bescheinigungen von den Umrüstern, ist der Agentur für Arbeit weiterhin der Meinung, dass ein Polo ausreichend sei. Da habe ich nicht mal ohne Umrüstung reingepasst. Ich habe Bescheinigungen von Autohäusern eingereicht und und und..... aber die Agentur für Arbeit besteht drauf.

    Daher konzentriere ich mich nun auf den Gebrauchtmarkt, auch wenn die Agentur bereits angekündigt hat, dass sie wohl zu lange brauchen werden. Haben auch tatsächlich Fahrzeuge gefunden, die in Frage kommen. Nun hat die Agentur für Arbeit aber wieder neue Auflagen für Gebrauchtwagen erstellt:

    nicht älter als 3 Jahre
    nicht mehr als 30.000 Kilometer Laufleistung (im Verhältnis zum Alter)
    Kaufpreis min 50% vom Listenpreis (Was auch in der KfzHV steht)

    Bitten um Darlehen wurden grundsätzlich abgelehnt. Ich solle doch die Ausbildung aufgeben, obwohl es keine Probleme gab in der Ausbildung und somit auch keine gerechtfertigen Zweifel.

    Was hat der Gutachter denn zu der Problematik gesagt?

    Hat den Fall inzwischen abgegeben.... An wen kann er mir aber nicht sagen, dass hat die "Zentrale" geregelt..... und daher ist ihm auch alles nun egal.....

    Hast du einen ablehnenden Bescheid vom Sozialhilfeträger? Wie ist der begründet?

    Bewilligt wurden 9.500,00 € (brutto) + 3.900 € (netto). Beim Widerspruch wurde sich nur auf das Gutachten vom "Technischen Dienst" bezogen. Dieser jedoch hat bei allen 3 Umrüstern die GLEICHEN Empfehlungen brav ignoriert.... (Für was war ich da eigentlich?)

    Was sagt denn dein Anwalt?

    Klarer Fall von Behördenschwachsinn!

    Wie hat denn das SG geurteilt?

    Im einstweiligen Rechtschutz habe ich von der VDK vertreten lassen. Ich wollte Nachweise einreichen, allerdings sagte die VDK das sei unnötig, da das Gericht den Wahrheitgehalt selbst durch einen neutralen Gutachter testen würde. Ende vom Lied: Das Gericht war auf der Seite der Agentur für Arbeit, weil es das einzige Gutachten war......

    Habe nun eine Fachanwältin beauftragt. Diese hat Nachweise angefordert, Vergleichsurteile gefunden und steht auch 100 % dahinter.... Allerdings bist das LSG ein Urteil fällt, vergehen auch mal 6 Monate.... Dann nach Auto anschaffen und Umrüsten 3 - 4 Monate.... 1 Monat schon abgesessen, bleiben noch 8 - 9 Monate die ich Zuhause festsitze.... Das wird der Arbeitgeber wohl auch nicht mehr mitmachen.....

    Erst wurden große Versprechungen gemacht und mit jedem Termin mit dem Gutachter wurden die kleiner.... Erst hies es Fahrzeuggröße Kia Carnival, dann VW Passat und dann Polo evtl. auch Smart....

    Ich würde gerne deswegen den Landkreis / Eingliederungshilfe einschalten, weil ich davon ausgehe da schneller was zu kriegen, aber bisher winken die immer ab....