Bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes Verschlimmerungsantrag oder Nachprüfung abwarten?

Hallo und guten Tag,

ich habe in 2014 den GdB 50 erhalten - jedoch befristet bis 9/2016. Auf dem Bescheid ist angegeben, dass im März 2016 eine Nachprüfung stattfinden wird, also im nächsten Monat. Nun hat sich mein Gesundheitszustand leider noch verschlechtert (besonders seit 9/15) und ich würde gern wissen, ob es ausreicht dies bei der Nachprüfung anzugeben (inklusive Befunde)? Könnte der GdB von 50 bei der Nachprüfung vom Versorgungsamt auch erhöht werden oder müsste man hierzu extra einen Verschlimmerungsantrag stellen?

Wenn mein GdB von 50 nicht sowieso bis 9/2016 befristet wäre, würde ich gar keinen Verschlimmerungsantrag stellen, um nicht Gefahr zu laufen, dass der GdB noch herabgesetzt wird. Da ja aber sowieso die Nachprüfung ansteht und ich auf keinen Fall möchte, dass dabei mein GdB von 50 noch herabgestuft wird, obwohl sich mein Gesundheitszustand verschlechtert hat, würde ich gern wissen, ob es ausreicht die Verschlechterung bei der Nachprüfung vom Versorgungsamt im nächsten Monat mit anzugeben?

Vielen Dank im voraus!

Antworten

  • Hallo,

    mein erster Ausweis war auch befristet. Ich habe dann aber vor Ablauf der Befristung einen Änderungsantrag auf Verschlimmerung stellen müssen, somit hatte sich das mit dem einfachen überprüfen erledigt. Danach hat man gleich die Befristung rausgenommen und mein Ausweis ist samt Merkzeichen unbefristet gültig. Irgendwie haben die Gutachter bei mir nicht mal ansatzweise den Traum, dass sich mein Gesundheitszustand zum positiven verbessert. Als ich dem Gutachter sogar sagte, dass ich das noch hoffe, erntete ich nur einen traurigen Hundeblick.

    Jedenfalls ist das bei mir halt über den Änderungsantrag. Wenn sich dein Gesundheistzustand verschlechtert hat, dann stell den Änderungsantrag. Den kann man jederzeit stellen. Eine Faustregel besagt, dass eine Gesundheitsstörung dauerhaft bestehen muss und seit mindestens 6 Monate vorliegen. So habe ich jedenfalls mal gelesen. Allerdings sind gerade die Bewertungen im Behindertenrecht dermaßen undurchsichtig, dass ich mir immer vorkomme, als würde dort mit der Glaskugel verhandelt. Zumindest wird man "individuell" bewertet.

    Falls du Hilfe beim Ausfüllen des Antrags benötigst, kannst du dich an verschiedene Stellen wenden. Es gibt in jeder Stadt/Kreis Behindertenbeauftragte für die Bürger der Städte und Gemeinden. Die meiner Stadt war mir sehr behilflich. Dann sind die Mitarbeiter der Stelle, die Schwerbehindertenausweise ausstellt, verpflichtet bei Anstragsstellung und/oder Widersprüchen zu helfen. Das bedeutet der Passus "schriftlich oder zur Niederschfrift". Sprich, wenn jemand z. B. nicht gut schreiben kann, dann darf er dem Mitarbeiter sagen, dass er jetzt bitte beim Ausfüllen hilft oder es selber ausfüllt. So soll gewährleistet sein, dass unabhägig vom Bildungsstand alle Bürger das Recht auf gleiche Auskünfte und gleiche Behandlung haben. Leider wissen das auch nur wenige und verzichten dann lieber aus Angst vor Formulierungs- oder Rechtschreibfehlern.

    Gruß Jumanji
  • Den vorigen Beitrag möchte ich noch ergänzen. Du hast immer auch das Recht eine Person Deines Vertrauens (Partner/in, Freund/in oder Familienmitglied) hinzu zu ziehen oder dabei zu haben.
    Vier Ohren hören mehr als zwei und vier Augen sehen mehr als zwei. Und wenn man selbst betroffen ist "sieht man manches Mal vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr.
    Wichtig ist immer auch eine ausführliche Darstellung der eigenen Beschwerden und Hindernisse und wie sich diese im Alltag konkret auswirken.
    In meinem Berufsleben habe ich in einer beratenden Tätigkeit gearbeitet mit vielen Einzelgesprächen, Referaten und Konferenzen. Bei meinem ersten Antrag bekam ich lediglich 10%, nach Widerspruch 20%. Dann habe ich geklagt und bekam 30%. Dir Feststellung des GdB geschah immer nur nach Aktenlage und weil ich immer nur einfach die Diagnose des Arztes in den Antrag eingetragen habe.. Nach einiger Zeit habe ich einen "Verschlimmerungsantrag gestellt", habe dann aber sehr detailliert und ausführlich meine Beschwerden und Einschränkungen beschrieben und nun habe ich 80%.
    Viele Antragsteller schreiben nur die Diagnose des Arztes in den Antrag hinein, die jeweiligen Auswirkungen können dabei aber ganz unterschiedlich sein. Als Musiker oder Lehrer ist eine Hörbehinderung zum Beispiel viel gravierender im Beruf (und damit vielleicht auch existenzgefährdender) als für jemanden der bei der Arbeit einen Gehörschutz trägt.
    Viel Glück beim weiteren Verfahren!
  • Hallo Jumanji und Schlappohr,

    vielen Dank für eure guten Informationen. Wisst ihr zufällig auch, ob der GdB auch bei einer automatischen Nachprüfung vom Versorgungsamt hochgesetzt werden könnte?

    1000 Dank und viele Grüße
  • Guten Abend,
    das könnte sein, muss es aber nicht. Bei einer automatischen Nachprüfung wird ja dann wiederum nach Aktenlage entschieden ( wenn nicht noch zu einer Begutachtung durch das Versorgungsamt eingeladen wird oder die behandelnden Ärzte erneut befragt werden). Wenn dann in den Akten nichts Neues steht dürfte das Versorgungsamt eigentlich nicht anders als vorher entscheiden können, da sich ja laut Akte nichts verändert hat.
    Bei einem "Verschlimmerungsantrag" muss die Behörde neu bewerten und entscheiden, ob sich gegenübe dem ersten Antrag Änderungen ergeben haben. Ich würde daher einen neuen Antrag stellen mit einer detaillierten Begründung und die neu hinzugekommenen oder sich inzwischen weiter verstärkten Beschwerden mit den Konsequenzen und Einschränkungen für mich ausführlich darstellen.
    So würde ich es machen.

  • Vielen Dank!

    Leider ging es mir auch zwischenzeitlich sehr schlecht, dass ich bisher keinen Verschlimmerungsantrag stellen konnte, auch rieten mir meine Ärzte dazu einfach die Nachprüfung abzuwarten und dort die Verschlechterungen meiner Krankheit anzugeben...

    Wisst ihr denn, ob ich wg. der Nachprüfung persönlich vom Versorgungsamt angeschrieben werde oder meine Ärzte? Dies konnten sie mir leider nicht sagen. Meine hausärztliche Versorgung hat nämlich inzwischen ein anderer Facharzt von mir mit übernommen, daher wäre es ungünstig wenn mein alter Hausarzt direkt vom Versorgungsamt angeschrieben werden würde, da ich dort ja gar nicht mehr in Behandlung war.

    Ich hoffe also, dass mich das Versorgungsamt wg. der Nachprüfung persönlich anschreibt...

    Besten Dank nochmals an alle!
  • Ja, Du wirst persönlich angeschrieben. Es liegt dann ein Fragebogen bei, den Du ausgefüllt an das Versorgungsamt zurückschickst. Im Fragebogen machst Du dann Angaben über die aktuellen Ärzte und legst ggf. neue Atteste bei.

    Gruß Wub
  • Verfasst am: 23. 03. 16 [09:00] 😃