Soll ich über meine Behinderung im Anschreiben weglassen?

Ist es positiv über meien Behinderung zu schreiben?

Antworten

  • Hi!

    Ich habe auch viel über diese Frage nachgedacht (bei körperlicher, nicht sichtbarer und psychischer Beeinträchtigung) und bin - auch durch Beratung - zu dem Schluß gekommen: Nein, nicht angeben.
    Es sei denn, die Erfahrung mit der eigenen Behinderung "qualifziert" Dich besonders für den Job, der Arbeitgeber ist in diesem Umfeld tätig - oder besonders sozial eingestellt (was schwierig einzuschätzen ist).
    Bei öffentlichen Ausschreibungen kann es Sinn machen, eine Schwerbehinderung anzugeben, wegen bevorzugter Berücksichtigung (zumindest wird dies so angeführt - ob es wirklich passiert, würde mich auch sehr interessieren).

    Viele Grüße
    Ulrike
  • Ob ich eine Behinderung im Anschreiben (bei der Bewerbung) angebe, ist nicht mit "Ja" oder "Nein" einfach zu beantworten. Wenn bei der Stelle eine Behinderung vielleicht sogar ein Plus bedeuten kann, würde ich das angeben. Mir ist das mal sehr positiv aufgefallen in einem Akustikerfachgeschäft, dass der Beschäftigte auch eine Hörbehinderung hatte. So konnte er mich auch aufgrund von persönlicher Erfahrung beraten und hat mir "nicht wie ein Blinder von der Farbe geredet."
    Andererseits scheut ein Arbeitgeber vielleicht auch die Beschäftigung von Schwerbehinderten (hier 30 bzw.50 GdB), weil der behinderte Mitarbeiter einen höheren Urlaubsanspruch hat, nicht ganz so leicht zu kündigen ist, weil hier das Integrationsamt zu beteiligen ist oder der Arbeitgeber befürchtet, dass der Mitarbeiter häufiger krank sein könnte oder doch nicht die erwartete Leistung bringt.
    Ein Arbeitgeber, der (ab einer bestimmten Betriebsgröße) keine Schwerbehinderten einstellt und beschäftigt, muss dafür eine sog. Schwerbehindertenausgleichsabgabe zahlen. Das kann ich als Arbeitgeber berechnen und kalkulieren, die Auswirkung einer Behinderung meines Mitarbeiters dagegen nicht.
    Ein Aspekt, der meines Erachtens auch nicht vergessen werden darf: nach der Probezeit kommt der Mitarbeiter und sagt dem Arbeitgeber, dass er schwerbehindert sei und nun auch seine Rechte (z.B. Zusatzurlaub) einfordern möchte. Der Arbeitgeber könnte sich hier hintergangen und getäuscht fühlen, den Eindruck gewinnen, dass der Mitarbeiter nicht ganz ehrlich mit ihm umgegangen ist. Das ist aber eher ein menschliches Problem.
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