muss das Krankenhaus bei verlust Schadenersatz zahlen

meiner Mutter (93J) ist im Krankenhaus beim übergeben das untere Gebiss verloren gegangen. Wahrscheinlich mit weggeschmissen. hat das krankenhaus nicht eine Sorgfaltspflicht darauf zu achten und Verlust Schadenersatz zu zahlen, um ein neues Gebiss herzustellen?

Antworten

  • So wie ich deine Meinung verstehe, erwartest du vom Krankenhauspersonal, im Gekotzten des
    Patienten rumzuwühlen um festzustellen, ob da was nicht reingehört?? 🥺
    Jeder erwachsene Patient hat eine eigene Sorgfaltspflicht, für reibungslosen Aufenthalt und
    Ablauf zu sorgen.
    Wenn etwas so leichtfertig verlorengeht, wahrscheinlich wurde nichtmal darauf hingewiesen,
    dass das Malheur passierte, dann ist mann/ frau selbst verantwortlich- eigentlich sowieso.
    Wenn Schmuck oder Wertsachen im Kr-haus abhanden kommen ist man auch selber verantwortlich,
    man hätte es zuhause lassen müssen.
  • Nun ja, das ist hier aber schon ein Sonderfall, wir kennen den Zustand der Patientin nicht während sie sich übergeben hat und als Wertgegenstand ist das in diesem Fall auch nicht zu werten.
    @ullimax,
    wenn du dem Personal grobfahrlässiges Verhalten nachweisen kannst, dann kannst du sie verklagen.
    Ich denke das dürfte allerdings schwierig bis unmöglich sein.
    Versuch dich doch mal mit einem Fachanwalt zu beraten.

    Heidi
  • Echt blöd gelaufen. Trotzdem würde ich einen Anwalt konsultieren.

    Ich denke mal, der Patient war nicht zum Vergnügen im Krankenhaus. Wer selbst schon mal in der Situation war, kann nachvollziehen, dass man dann da auch nicht immer auf sich selbst aufpassen kann. Dafür ist man ja dann auch im Krankenhaus. Es ist sicher auch nicht das erste Mal, dass in so einer Situation ein Gebiss verloren ging. Umsomehr würde man vom Krankenhauspersonal erwarten können, dass es das in der Situation als Standard-Routiene überprüft.
    Aus normaler menschlicher Betrachtung heraus würde man schon sehen, dass das Personal hier einen Fehler gemacht hat.

    Bei einem Rechtsstreit ist halt immer die Abwägung der Risiken und des Aufwandes. Meist ist eine gütliche Einigung zwischen den Parteien der wirtschaftlichste Weg.
    Dabei ist auch zu bedenken:
    Wie gut hat das Gebiss noch gepasst (Sonst wäre es wohl nicht raus gefallen) und hätte es sowieso ersetzt werden müssen?
    Wird der Patient überhaupt noch mal lebend aus dem Krankenhaus raus kommen und in welchem Zustand ist er dann?
  • Man muss hier trennen...
    Kommt A volltrunken in die klinik als Patient und übergibt sich in eine Toilettenschüssel, dann haftet die Klinik nicht.
    Kommt B mit Magenschmerzen in die Klinik erbricht z.B. auf die Liege oder in eine Schüssel...die betreuende PK schüttet diese aus oder reinigt die Liege und wirft dabei die Zahnprothese weg, haftet die klinik.
    Kommt C in die Klinik zur OP wird operiert, legt seine Zahnprothese in ein Glas ( denn die müssen vor einer OP aus dem Mund genommen werden) . werden, diese dann aus dem Bad gestohlen, haftet die klinik.
    So meine Erfahrungen nach mehreren Jahrzehnten Kliniktätigkeit.

    LG Thomas
  • Hallo Maxi,

    für solche Fälle sind die Krankenhäuser normalerweise Haftpflicht versichert, so dass der Schaden nur gegenüber dem Krankenhaus angezeigt werden muss.
    Viel Erfolg und beste Grüße

    Martin Quirmbach, Rechtsanwalt.
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