Hallo,
Seid wann ( welches Jahr) gibt es das Gesetz das ein Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht. Und kann ich die Kurzzeitpflege 4 Jahre rückwirkend beantragen?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo Emarten,
die Kuzzeitpflege wurde mit der Pflegeversicherung eingeführt.
Jahre sammeln für die Kuzzeitpflege geht nicht, du hast für jedes Jahr ein festes Kontingent welches in dem Jahr zu verbrauchen ist sonst verfällt es.
http://www.dak.de/dak/leistungen/Kurzzeitpflege-1078986.html
Zu beachten ist daß die Unterbringungs-und Verpflegungskosten vom Patient selber getragen werden müssen, die Pflegekasse übernimmt nur die Kosten für die reine Pflege, im Jahr bis zu 3325,-€
Heidi
Hallo,
Vielen Dank für die Antwort.
Für das Jahr 2015 habe ich für meine Pflegebedürftige Frau
Urlaubs-Verhinderungspflege ( 1612,00€ ) und für
Verhinderungspflege ( 806,00€) stundenweise beantragt und diese
Würden auch durch die Pflegekassen ausgezahlt.
Für die Jahre von 2008 bis 2014 wurde jeweils
Urlaubs-Verhinderungspflege stundenweise beantragt und auch ausgezahlt.
Deshalb meine Frage wie weit kann ich rückwirkend die Kurzzeitpflege
Die stundenweise durchgeführt wurde beantragen.
MfG
Emarten
§ 45 Verjährung
Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind.
Belege der stationären Einrichtung sind mit einzureichen.
Heidi