Kurzzeitpflege

Hallo,
Seid wann ( welches Jahr) gibt es das Gesetz das ein Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht. Und kann ich die Kurzzeitpflege 4 Jahre rückwirkend beantragen?
Vielen Dank für Ihre Antwort

Antworten

  • Hallo Emarten,
    die Kuzzeitpflege wurde mit der Pflegeversicherung eingeführt.
    Jahre sammeln für die Kuzzeitpflege geht nicht, du hast für jedes Jahr ein festes Kontingent welches in dem Jahr zu verbrauchen ist sonst verfällt es.
    http://www.dak.de/dak/leistungen/Kurzzeitpflege-1078986.html
    Zu beachten ist daß die Unterbringungs-und Verpflegungskosten vom Patient selber getragen werden müssen, die Pflegekasse übernimmt nur die Kosten für die reine Pflege, im Jahr bis zu 3325,-€

    Heidi
  • Hallo,
    Vielen Dank für die Antwort.
    Für das Jahr 2015 habe ich für meine Pflegebedürftige Frau
    Urlaubs-Verhinderungspflege ( 1612,00€ ) und für
    Verhinderungspflege ( 806,00€) stundenweise beantragt und diese
    Würden auch durch die Pflegekassen ausgezahlt.
    Für die Jahre von 2008 bis 2014 wurde jeweils
    Urlaubs-Verhinderungspflege stundenweise beantragt und auch ausgezahlt.
    Deshalb meine Frage wie weit kann ich rückwirkend die Kurzzeitpflege
    Die stundenweise durchgeführt wurde beantragen.
    MfG
    Emarten
  • § 45 Verjährung

    Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind.
    Belege der stationären Einrichtung sind mit einzureichen.

    Heidi



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