Besteht die Chance für eine Abfindung bei Auflösungsvertrag für Behinderte mit Gleichstellung?

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MyHandicap User
MyHandicap User ✭✭✭
bearbeitet 5. Nov 2021, 09:05 in Arbeit & Karriere
60-jährige Pflegefachkraft,seit 1991 beim gleichen AG; 2/2013-6/2015 arbeitsunfähig, 11/2013 erfolgloser Wiedereingliederungsversuch; nach Ende des Bezugs von Krankengeld der Krankenkasse erfolgte seit 5/2014 Bezug von Alg I (läuft 5/2016 aus); seit 7/2013 30% Behinderung mit Gleichstellung zu 50%; nach ärztl. Attest im 3/2014 darf sie keine Lasten >20kg heben, vom Arbeitgeber bekam sie in 4/2014 folgenden Bescheid: " In Ihrer Tätigkeit als Altenpflegefachkraft kommt es regelmäßig vor, dass Sie Lasten in dieser Größenordnung bewegen müssen.Auch durch den Gebrauch von Hilfsmitteln ist das nicht auszuschließen. Vorsorglich möchten wir Sie darüber informieren, dass andere Tätigkeiten Ihrer Qualifikationsstufe und Ihrem Arbeitsumfang in unserer Einrichtung nicht zur Verfügung stehen." Nun drängt der Arbeitgeber auf einen Auflösungsvertrag. Ein BEM, Vorstellung beim Betriebsarzt, Unterstützung durch Behindertenbeauftragten usw. erfolgte nicht. Alte Urlaubsansprüche, Überstunden wurden ebenfalls nicht gezahlt, es hieß, erst nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.

Antworten

  • Hallo MyHandicap User,

    danke für deinen Post. Hoffentlich hast du die erstrebte Abfindung erhalten.

    Viele Grüße

    Annemarie

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