Wie ist es möglich eine abgebrochene Lehre zu beenden?

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Meine Tochter musste ihre Lehre als Zahntechnikerin (Umschulung der IV von Koch wegen Knieunfall)abbrechen, weil ihre Betreuung der IV keine Lösung sah. Sie wurde von ihrem Ausbildner gemobbt und verlangte, dass ein Gespräch nur mit dem Chef stattfindet. Dies wurde als nicht möglich angesehen von der IV. Der Chef meinte sie schaffe ihre Ausbildung (Notendurchschnitt über 5,5), der Ausbildner war dagegen.
Sie wollte ihre Ausbildung abschliessen! Sie musste zur Abklärung wegen ungenügender Leistungen (Aussage Ausbildner), dieses wurde aber verneint. Während der Abklärung und durfte sie keine Lehrstelle suchen, danach war ihre Beratung in einem langen Urlaub und die Stellvertretung sagte sie müsse warten, bis diese wieder zurück sei. Nach deren Rückkehr blieben noch ca. 6 Wochen bis zum Lehrbeginn und alle zuvor noch offenen Lehrstellen waren besetzt. Sie musste auf die schnelle etwas finden und begann mit der Hotelfachschule. Nun ist sie aber wieder bei einem Burnout angekommen, so dass ihr Therapeut sie in eine Tagesklinik schicken will. Bis dort ein Platz frei ist muss sie weiter zur Schule. Sie will doch ganz einfach nur ihre Lehre beenden, 3 Jahre Schule hat sie schon und im praktischen 2,5 Jahre. Gibt es keine Möglichkeit dazu? Ihr neuer IV-Berater sagte, dass sie zum Sozialamt muss wenn sie die Schule abbricht. Sie will ja arbeiten aber auf die Frage ob sie eine Lehrstelle suchen darf bekam sie keine richtige Antwort. Sie müsse eventuell noch zum RAD der IV, aber das dauert dann auch wieder lange und die Lehrstellen sind wieder weg. Was sollen wir nun tun?
Mit freundlichen Grüssen

Antworten

  • Liebe Nidja
    Ich vermute mal das Amt für Berufsbildung sei die richtige Anlaufstelle . Ich überlege mir ob in Eurem Fall vielleicht auch ein Gang zum Berufsberater sinnvoll wäre . Im Kanton Zürich hat jede grössere Gemeinde ein BIZ= Berufs Informations Zentrum
  • Hallo Nidja

    Schwieriger Fall den du schilderst... Ich denke es wäre sinnvoll, wenn mit der zuständigen Person der IV (oder mit deren Vorgesetzten) ein lösungsorientiertes Gespräch suchst.

    Eine fachkundige Beratung wäre sicherlich angebracht. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Stelle Kabel da weiterhelfen kann:
    http://www.lehrlinge.ch/zielgruppe/fuer-lernende.html

    Oder dann die Leute vom kantonalen Berufsbildungsamt, wie das vorgeschlagen wurde von Colores. Hier der Link, wo du das zuständige Amt deines Kantones findest:
    http://adressen.sdbb.ch/

    Weitere Ansprechpersonen könnten auch die Leute vom Berufsverband sein:
    Koch: http://www.berufehotelgastro.ch/home/
    Zahntechniker: http://szv.ch/

    Ich hoffe dir mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben und dass es zu einer guten Lösung kommt.

    beste Grüsse, Simon


  • Das scheint eine sehr komplexe Situation zu sein und offenbar wurden Sie von beteiligte Leuten mit ein paar unqualifizierten Aussagen verunsichert.
    Ein Lehrverhältnis ist ein Vertrag zwischen dem Ausbildungsbetrieb, dem Lehrlingsamt und der Lernenden und ggf. ihren Eltern. Im Lehrlingsamt ist der zuständige Berufsinspektor für den ordnungsgemässen Ablauf einer Lehre verantwortlich. Wenn sich ein Konflikt zwischen Lehrbetrieb und Lernende nicht lösen lässt, vermitteln Berufsinspektoren. Kommt keine Einigung zustande, kann das Lehrverhältnis abgebrochen und in einem anderen Betrieb fortgesetzt werden. Dabei können die Berufsinspektoren bzw. das Lehrlingsamt unterstützen.
    Nach Ihren Angaben unterstützt die IV die Ausbildung zur Zahntechnikerin und richtet Taggelder während der Ausbildungsdauer aus. Unbekannt ist, ob auch Unterstützung am Arbeitsplatz mit Hilfsmitteln geleistet wird (z.B. Rollstuhl Rampen, Stehpulte etc). Wenn letzteres nicht zutrifft, dann kann sich die IV nicht wehren, wenn Sie einen anderen Lehrbetrieb wählen, um die Lehre mit dem QV abzuschliessen.
    Lehrbetriebe sind in der Regel recht flexibel, Lernende mit guten Noten im letzten Semester während dem Abschluss der Lehre zu übernehmen, da sie schon weit fortgeschritten sind in ihrer Ausbildung und für anspruchsvolle Arbeiten eingesetzt werden können. Allerdings sind diese Stellen nicht ausgeschrieben. Das Lehrlingsamt oder die Berufsberatungen verfügen über Listen, von Betrieben, die über eine Ausbildungsbewilligung verfügen.Da lohnt es sich, die Bewerbungsunterlagen persönlich vorbeizubringen und sich so gleich vorzustellen, auch bei Lehrbetrieben, die eigentlich gar nicht auf der Suche nach einer Lernenden sind.
    Viel Erfolg.

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