Behindertengerechte Kfz Umbau, muss mein Umbau tüv abgenommen werden und reicht er so für mich?

Hallo,
Ich habe eine Frage zu dem Umbau meines Autos. Ich habe momentan einen einfachen Knauf am Lenkrad und eine Blinkerverlängerung nach rechts. Mit diesem Umbau habe ich auch meinen Führerschein gemacht. Reicht das für mich, oder brauche ich einen Multifunktionsknauf?

Kurz zu mir: mir fehlt seit der Geburt der rechte Unterarm.
In meinem Führerschein habe ich die Merkzahlen 78, 40, 20, 35.

Meine nächste Frage wäre es, ob ich die Umbauten vom TÜV abnehmen lassen muss, da ich ja eigentlich nicht viel am Auto verändert habe. Ich habe das nach dem kauf meines jetzigen Autos einfach rumgeschraubt. Es wurde bei der HU auch nie bemängelt das er nicht abgenommen wurde bzw nichts eingetragen ist.

Gruß Patte

Antworten

  • Hallo Patte,
    wnn du so gut zurecht kommst ist doch alles OK.

    Heidi
  • menschlich hat geschrieben:wnn du so gut zurecht kommst ist doch alles OK.


    Nix ist OK!
    Die Anpassung muss auch in die Zulassung/ Betriebserlaubnis eingetragen werden und spätestens bei der nächsten HU wird man keinen TÜV mehr bekommen. Ohne Eintragung, auch kein TÜV.
    Außerdem riskierst Du noch zusätzlich den Versicherungsschutz, wenn man z.B. in einen Unfall verwickelt wird. Auch dann wenn Du keine Schuld hast.
  • Nun mach mal die Pferde nicht scheu Ralf.
    Wenn dem Lenkradknauf eine allgemeine Betriebserlaubnis bei liegt, wie vielen anderen Dingen wie z.B. Windabweisern, Dachboys usw., dann muß nur die Betriebserlaubnis auf verlangen vorgelegt werden! Wie Platte schreibt wurde er vom TÜV nicht bemängelt oder beanstandet.

    Heidi
  • Heidi mir hat man das anders gesagt und es ist nachzuvollziehen.

    Abnehmbare Lenkhilfe und Vorschriften
    Bei Lenkhilfen ist zu beachten, dass nur Personen, die eine entsprechende Genehmigung erhalten haben, eine Lenkhilfe verwenden dürfen. Daher muss eine Lenkhilfe abnehmbar bzw. wegzuklappen sein, wenn das Fahrzeug von einer nichtbehinderten Person gefahren wird. Diese Vorschriften werden von einer entsprechenden TÜV-Richtlinie festgelegt. Nach Einbau der Lenkhilfe ist es notwendig, dass das umgebaute Fahrzeug beim TÜV bzw. der Dekra vorgeführt wird. Das dort erhaltene Gutachten muss bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden, damit die Lenkhilfe in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden kann.

    Quelle: http://behindertengerechter-autoumbau.de/lenkhilfe-auto/
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