Meine Neu-Anfrage auf Versicherungsschutz als Freiwillig Versichterter durch die AOK wurde von dieser abgewiesen mit der Begründung ich wäre vormals bei der Techniker Kranenkasse versichert gewesen. Ist die AOK dazu berechtigt oder kann ich Widerspruch einlegen?
Hallo,
die freiwillige Krankenversicherung ist in § 9 SGB V geregelt. Damit eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die freiwillige Krankenversicherung ist eine Alternative zur privaten Krankenversicherung.
http://www.lohn-info.de/krankenversicherung_freiwillig.html
Heidi