Wie sieht es denn mit E-bikes als Mitfinanzierung über die IV aus??

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Der Pat. ist aufgrund seiner Cystischen Fibrose stark von seinem Lungenvolumen eingeschränkt. Mit einem E-bike kann es Anteil am sozialen Leben nehmen seinen Arbeitsweg mit dem E-bike bestreiten und macht sogleich durch die tägliche sportliche Betätigung Therapie für seine Lunge, was eine spätere IV-Rente nach hinten verschieben würde.

Antworten

  • Guten Tag

    Anspruch auf Hilfsmittel besteht, soweit diese für die Fortbewegung, die Herstellung des Kontaktes mit der Umwelt oder für die Selbstsorge notwendig sind. Anspruch besteht nur, soweit diese für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder die Tätigkeit im Aufgabenbereich, für die Schulung, die Ausbildung, die funktionelle Angewöhnung und damit ausdrücklich für die genannte Tätigkeit notwendig sind (HVI Art. 2).

    In welchem Umfang in dem genannten Beispiel dieses Hilfsmittel (E-Bikes) ausdrücklich notwendig ist, bleibt fraglich. Zudem ist zu klären, welche Gründe zum Tragen kommen, weshalb nicht die öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden.

    Isabelle Limacher
    SVA Zürich