Welchen Invaliditätsgrad begründet eine inkomplette Querschnitslähmung?

Ich habe privat im Jahre 2009 eine Unfallversicherung abgeschlossen. Im März 2014 erlitt ich einen Mororradunfall. Ich schlug mit der Wirbelsäule auf eine Bordsteinkannte. Die Folge war, ein Berstungsbruch des 12. Brustwirbels. Meine Beine spürte ich nicht mehr. Habe schon befürchtet nicht mehr laufen zu können. Aber der Transport zum Krankenhaus erfolgte mit einen ,zum Krankewagen um funktionierten Pik-Up. Es ging über eine holpriche Strasse zum 15 Km entfernten Krankenhaus. Durch diese Erschütterung nahm ich meine Beine wieder wahr. Ich war glücklich, da ich dachte es ist alles bestens. Leider mußte ich aber feststellen, dass mit meinem linken Bein nichts in Ordnung war.Es fühlte sich taub an. Diese Gefühl geht von der Hüfte bis in die Zehenspitzen. Der Unterschenkel schmerzt permanet, ich nenne es Nervenschmerz, weil es mich nervös macht. Der Fußballen fühlt sich an, als würde ich Luftbereift sein. In mein Gesäß kann ich mit eineer Messerspitze stechen, ohne Schmerz zu empfinden. Sexuell läuft auch nichts mehr.
Meine Unfallversicherung vermittelte mir ein Gutachterinstitut in Berlin. Diesem Institut gab sie nur den Auftrag, meinen BWK Fraktur zu begutachten. Ich muss noch sagen, anstelle des 12 BW befindet sich ein Titanimplantat mit 10 Schrauben befestigt. Dadurch ist ein Bücken nur sehr eingeschränkt und unter erheblichen Schmerzen möglich. Laufen kann ich nur mit Gehhilfe und ebenfalls nicht schmerzfrei. Die Ärzte im Krankenhaus sagten mir, jeden Sturz zu vermeiden, sonst könnte ich doch noch eiine komplette Querschnittlähmung erleiden. Die Versicherung zahlt aber erst ab einen Invaliditätsgrad von 50 %. Der Gutachter hat für diese Fraktur 25 % festgestellt und darauf hingewiesen, dass noch ein neurologisches Fachgutachten erstellt werden müsse. Die Versicherung beachtet diesen Hinweis gar nicht, und meint ich hätte einen Invaliditätsnachweis erbringen müssen. Sie hat aber den Gutachter bestellt, aber keine kompletten Informationen geliefert. So war ich beim Gutachter, ein Neurologe war nicht anwesend.
Gerhard

Antworten

  • Hallo Gezi,

    den Invaliditätsgrad hier zu beurteilen ist sehr schwer. Hierfür sind spezielle Untersuchungen notwendig. Was du machen solltest, ist ein eigenes Gutachten erstellen zu lassen. Logischerweise vermittelt die Versicherungen nur Gutachter, die Pro Versicherung eingestellt sind. Das der Gutachter die Mitteilung ZITAT:
    "Der Gutachter hat für diese Fraktur 25 % festgestellt und darauf hingewiesen, dass noch ein neurologisches Fachgutachten erstellt werden müsse. Die Versicherung beachtet diesen Hinweis gar nicht, und meint ich hätte einen Invaliditätsnachweis erbringen müssen, zeigt doch sehr deutlich, dass sie es in deine Hände legen, wie es weiter geht.
    Also suche dir ein Gutachter deiner Wahl und lasse ein eigenes Gutachten erstellen.
    Eine inkomplette QSL verändert sich im Laufe der Zeit. Sowohl ins positive als auch ins negative. Da solltest du immer beachten. und ggf. bei Verschlechterung ein neues Gutachten machen lassen.

    LG Thomas

  • LG Thomas
    Vielen Dank für den Hinweis.
    Gezi
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