ich moechte eine wg gruenden, damit ich hilfe habe. beziehe hartz 4. worauf muss ich achten?

keine eheaehnliche beziehung angesehen von jobcenter. richtlinien fuer die miete, lebenskosten

Antworten

  • Hallo,

    also:

    - Beim Jobcenter Deines Ortes die zulässige Miethöhe erfragen; Du wirst wohl gemeinsam mit anderen die Wohnung anmieten müssen (d.h. Du aknnst nicht erst mieten und dann nach und nach MitbewohnerInnen suchen), da die Miete ja pro Person ist.

    - Umzug und Anmietung vorher vom Jobcenter genehmigen lassen.

    - Wegen Bedarfsgemeinschaft. Wenn Du mit jemand anderem zu zweit wohnst, wird es wahrscheinlich so oder so ewtas bürokratischer Aufwand zu begründen, dass Ihr KEINE Bedarfsgemeinscahft seid, da dann leicht unterstellt wird, dass Ihr ein Paar seid. Wenn Ihr zu mehreren wohnt, sollte das einfacher zu begründen sein.

    Ansonsten nur ein kurzer Kommentar zu Deiner Aussage: "Ich ziehe in eine WG, weil ich Hilfe will". Ich persönlich würde von einer Person mit Behinderung, die mit mir in einer WG wohnt, erwarten, dass sie selbständig ist bzw. sich Unterstützung (außer wenn es mal einen Notfall gibt) unabhängig von den MitbewohnerInnen organisiert (ich habe das auch schon gemacht und es hat hervorragend funktioniert). Wenn Du das anders haben willst, würde ich dringend raten, dass vorher sehr explizit zu kommunizieren (d.h. welche Unterstützung in welchem Bereich, welcher zeitlicher Umfang) und auch darüber reden, welche Gegenleistung dafür bringst (Bezahlung, Unterstützung in andere Bereichen etc). Sonst gibt das ziemlich sicher Ärger im Zusammenleben.

    Besten Gruß, ananim

  • danke.
    also es geht um hilfe im haushalt, was ich selber nicht kann. aber das ist bereits geklaert 😀

    wir sind zu zweit mit 1 kind- das hoert sich sofort nach bedarfsgemeinschaft an..... grrr.

    deshalb muss ich wissen, was genau ich sagen bzw. beantragen muss.
















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