kann ich Strom und Heizkosten von der Steuer absetzen

hallo zusammen
Besteht die möglichkeit das ich einen Teil der Strom und Heizkosten von der Steuer absetzten kann ?
Da wir die ganze Nacht eine Kinderkrankenschwester da haben.

Antworten

  • Hallo,

    ich nehme an, dass, da Du die Frage hier stellst, jemand in Eurer Familien eine Behindeurng hat.
    Eigentlich gibt es ja für im Zusammenhang mit einer Behinderung stehende besondere Ausgaben die vorgesehenen Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderungen.

    Ich nehme daher an, dass das niht funktionieren wird (zumal ich nicht ganz verstehe, was eine Kinderkrankenschwester mit Heizkosten zu tun hat - ich nehm mal an, dass alle Leute, die in der Wohnung wohnen, einschließlich des Kindes es auch nicht gerne kalt haben). Aber versuchen könnt Ihr es ja- mehr als Nein sagen kann das Finanzamt nicht.

    Besten Gruß, ananim
  • T.Gottschalk hat geschrieben:
    hallo zusammen
    Besteht die möglichkeit das ich einen Teil der Strom und Heizkosten von der Steuer absetzten kann ?
    Da wir die ganze Nacht eine Kinderkrankenschwester da haben.


    Hallo T.Gottschalk,
    mir ist nicht klar wie du nachweisen kannst daß durch die Kinderkrankenschwester erhebliche Mehrkosten an Strom und Heizung entstehen. Ist sie in einem extra Gebäude oder Appartment untergebracht so daß du Einzelnachweise erbringen kannst?
    Wenn nicht können die Mehrkosten, die übrigens gering sein dürften nicht extra abgesetzt werden, sie fallen in die Behindertenpauschale!

    Heidi
  • Hallo T.Gottschalk,

    hier zeigt sich mal wieder wie wichtig es ist, bei der Fragestellung genau zu beschreiben um was es sich eigentlich handelt.

    Stromkosten können sofern es sich um med. Hilfsmittel handelt zurückerstattet werden und zwar auch 4 Jahre rückwirkend.
    Also Alle Geräte die mit der Erkrankung / Handicap im Zusammenhang stehen. Waschmaschinen, Trockner etc. gehören da nicht dazu. Heizungskosten können nicht wie Stromkosten erstattet werden, da du im Winter immer eine Heizung benötigst.
    Sollte es hier einen besonderen Grund geben, vielleicht über Einzelfallentscheidung des Kostenträgers. Hat aber vermutlich wenig Sinn. Ansonsten wie bereits beschrieben...Behindertenpauschale geltend machen.

    LG Thomas
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