TÜV-Gutachten für Elektrorollstuhl 6 km/h?

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Gibt es eine rechtliche Grundlage, dass die Krankenkasse von mir ein Gutachten vom TÜV verlangt, dass ich fahrtauglich bin?
Muss es vom TÜV sein oder kann es auch von anderen Personen sein, die hierzu berechticht sind?

Antworten

  • Hallo,
    nein, eine rechtliche Grundlage haben die KKs nicht, das ist Schikane, im besonderen sehr oft von der AOK. Das Gutachten des MDKs ist erstmal ausschlaggebend.
    Die KK möchte, eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit im Sinne der mpu (idiotentest) durchführen. dazu hat sie aber keine Anordnungsberechtigung. Die KK gibt dem Patienten meist 2 Möglichkeiten. entweder er macht auf seine Kosten diesen Test oder der Rollstuhl wird endgültig abgelehnt.Laut Behindertenvereinigungen kann ein Schwerbehinderter diese Tests gar nicht bestehen, weil sie eben nur für Autofahrer entwickelt worden sind.
    Nachtrag:
    Abhängig von der Art der Behinderung kann sich die KK allerdings auf ihre gesetzliche Fürsorgepflicht berufen und eine angepasste MPU anordnen. Die Kosten übernimmt dann die KK.
    Zu deiner Art von Behinderung hast du leider nichts geschrieben.

    Heidi
  • Hallo Heidi,
    ich bin MS-krank 100 % aG ich brauche den elektr. Rollstuhl, lebe alleine und besitze kein Auto.
    Der Rollstuhl, den ich am 19.12.2014 erhielt erwies sich als untauglich mit massiven Konstruktionsproblemen.
    Ich habe diesen zurückgegeben und bestehe auf einen neuen Rollstuhl.
    Seit einem Jahr fahre ich einen Leihrollstuhl, der nicht auf mich angepasst ist und mir Rückenschmerzen verursacht.
    Meine Krankheit ist zwischenzeitlich soweit fortgeschritten, dass ich einen komplett neuen mit Sonderzubehör brauche.
    Ich bin derzeit auf Reha und bekomme eine Empfehlung wie der neue Rollstuhl auszusehen hat mit.

    MDK schrieb KK, dass ich Rollstuhl mit Sonderausstattung brauche, empfahl aber TÜV-Gutachten wegen meiner Augen.
    links 80 % rechts 90 % Sehkraft, Doppelsehen durch Prisma in der Brille ausgeglichen, gepixeltes sehen nur hinderlich
    bei erkennen von Schimmel auf Brot oder Schmutzstriemen oder fernsehen mit mehr als 100 hz.

    Es gibt hier eine Ärztin (hat nichts mit Reha zu tun) die verkehrspsychologische Gutachten ausstellt für Rollifahrer.
    Würde ich machen und selbst bezahlen und dann bei KK einreichen.

    Kann kK trotzdem auf TÜV bestehen ( würde KK bezahlen)?

    Meine Idee ist Widerspruch gegen Tüv einzureichen, aber dafür Gutachten vom Arzt mitzuschicken.

    Wäre dies ok oder irgendwelche andere Ideen?
  • Hallo Stacheldrahtrose,
    danke für deine Rückmeldung.
    Ich kann leider nicht beurteilen ob die KK das Gutachten der Ärztin anerkennt. Ist sie denn staatlich anerkannte Gutachterin?
    Ich denke aber du mußt vor dem TÜV keine Bange haben.
    Widerspruch hin und her, das verzögert das ganze bis ins unendliche, letzlich brauchst du dringend einen angep0assten Rolli, überwinde dich und mach die MPU.
    Viel Erfolg

    Heidi
  • Hallo Heidi,

    es macht mir sehr viel Angst - wnn ich nicht bestehe, bin ich eingesperrt

    Lies mal

    http://www.bvkm.de/dokumente/pdf/Argumentationshilfen/elektrorollstuhl/argumentationshilfe_fahrtauglichkeitspruefung.pdf

    LG
    Lissy
  • Hallo Lissy,
    letzlich mußt du entscheiden was du machst, bedenke bitte daß der Link aus 2005 ist und die MPU für Rolli Fahrer inzwischen angepasst wurde.
    Wenn deine Ärztin zugelassene Gutachterin ist dann sprech mit ihr darüber und leg das ggf der KK dann vor.

    Heidi
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