Arbeitsunfall Wiedererkrankung
2003 wurde bei mir der Ulnaris-Nerv am Arm li. mit einer OP verlegt. Ich hatte einen Sturz in 2001. Freiwillg bin ich in der VGB Berufsgenossenschaft verischert, bis heute. Der Unfall ist ein anerkannter Arbeitsunfall gewesen mit Verletztengeld. Nun ist es so, dass ich nach den Jahren plötzlich erhebliche Beschwerden Hand, Arm bekommen hab, eine Muskelathrophie der Hand, der kleine und der Ringfinger sind taub und schmerzen, der kleine Finger steht ab, die Hand ist abgeschwächt. Jetzt war ich bei einem D-Arzt und habe das alles aufnehmen lassen. Wer weiß hier, wie das weitere Procedre bei einer Wiedererkrankung nach so langer Zeit ist? Was macht die Berufsgenossenschaft, wird das wieder anerkannt und Verletztengeld gezahlt, denn ich bin nicht 100% arbeitsfähig.
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Antworten
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Sollten die jetzt aufgetretenen Beschwerden im Zusammenhang stehen mit der Ursprungsverletzung von 2003. Wir es ein erneutes BGliches Verfahren geben. Hierzu solltest du mit den unterlagen aus 2003 zu deinem behandelnden Arztes gehen, Der weiß dann wie das weitere auszusehen hat. Meldung an die BG ect.
LG Thomas
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jenner hat geschrieben:
Hallo und willkommen im Forum,
ist Dir bekannt, ob der D-Arzt Deine jetzigen Beschwerden als Arbeitsunfallfolge gesehen hat?
Falls ja, erfrage am besten selbst bei der BG wie das weitere Verfahren aussehen wird. Die werden ja sicher den Bericht des D-Arztes erhalten haben.
Gute Besserung 😉
jenner
Danke für die Antwort, ich war bei dem D-Arzt, der hat jetzt die alte Akte von 2003 von der BG angefordert, aber Weihnachten und wer weiß wann die kommt. Es wurden Röntgenaufnahmen von Hand und Ellenbogen gemacht, alles i.O. Der Arzt sagt, er kann nicht eher was in die Wege leiten, bis er die alte Akte eingesehen hat, eben mich zur Messung zum Neurologen zu schicken usw. Wie gesagt, es ist eine Abschwächung und Muskelatrophie schleichend der Hand entstanden, wohl über die Jahre, was bei dieser OP passieren kann.
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Breather hat geschrieben:
Sollten die jetzt aufgetretenen Beschwerden im Zusammenhang stehen mit der Ursprungsverletzung von 2003. Wir es ein erneutes BGliches Verfahren geben. Hierzu solltest du mit den unterlagen aus 2003 zu deinem behandelnden Arztes gehen, Der weiß dann wie das weitere auszusehen hat. Meldung an die BG ect.
LG Thomas
Danke für die Antwort. Also, wenn ein Zusammenhang zur Erstverletzung besteht, gibt es ein neues Verfahren, wohl auch bei AU wieder Verletztengeld, weiß Du, ob da eine Karenzzeit von 22 Tagen wieder eigehalten wird bei Freiberuflern, oder ob die BG wieder sofort leisten muss, ab 1. Tag der AU?
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Das sollte dir der Sachbearbeiter beantworten können. Ob dir ein Verletztengeld ab Tag 1 zusteht, kann ich dir nicht sagen.
Wenn du wieder zum D-Arzt oder Neurologen gehs,t frag auch mal nach ob es evtl. auch um Morbus Sudeck handeln könnte.
LG Thomas
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