Kindergartenplatzvergabe für Kinder behinderter Eltern
Hallo,
unsere Tochter hat behinderte Eltern. Wir möchten sie mit 3 Jahren in einen Kindergarten in der Nähe von unserem Wohnort schicken. Jedoch sind die Aussichten schlecht, dass sie dort einen Platz bekommt, da sie viele Bewerbungen von Geschwisterkindern vorliegen haben und diese bevorzugt werden. Andere Kindergärten sind wesentlich weiter weg und fußläufig nicht mehr so gut zu erreichen. Gibt es eine gesetzliche Grundlage, wonach bei der Kindergartenplatzvergabe Kinder behinderter Eltern bevorzugt berücksichtigt werden müssen?
Mit bestem Dank im Voraus.
Viele Grüße Marie
unsere Tochter hat behinderte Eltern. Wir möchten sie mit 3 Jahren in einen Kindergarten in der Nähe von unserem Wohnort schicken. Jedoch sind die Aussichten schlecht, dass sie dort einen Platz bekommt, da sie viele Bewerbungen von Geschwisterkindern vorliegen haben und diese bevorzugt werden. Andere Kindergärten sind wesentlich weiter weg und fußläufig nicht mehr so gut zu erreichen. Gibt es eine gesetzliche Grundlage, wonach bei der Kindergartenplatzvergabe Kinder behinderter Eltern bevorzugt berücksichtigt werden müssen?
Mit bestem Dank im Voraus.
Viele Grüße Marie
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Antworten
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Hallo,
halte ich für unwahrscheinlich. Die bundesgesetzliche Grundlage, die den Anspruch auf einen Kindergartenplatz grundsätzlich regelt, geht nicht auf Kinder oder Elten mit Behinderungen ein: http://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/24.html
Ansonsten dürften Regelungen über Kindergarten Länder- bzw. kommunales Recht (bei städtischen Kindergarten) sein, daher auch unterschiedliche von Ort zu Ort und ggf. Einrichtung zu Einrichtung.
Grundsätzlich dürfte es aber auch so sein, dass, wenn überhaupt etwas zu den Eigenschaften des Kindes, das betreut werden soll, nicht denjenigen der Eltern geregelt ist. Die Idee ist vermutlich, dass wenn Eltern mit Behinderung Unterstützung in Bezug auf ihre Kidner brauchen, dies durch Unterstützungsleistung für die Eltern (zB Asssistenz) abgedeckt würde.
Besten Gruß, ananim
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Hallo Ananim,
vielen Dank für Ihre Information. Wir haben schon mit dem Rathaus gesprochen und auch mit der Einrichtung selbst. Nun bleibt uns nichts anderes übrig als zu hoffen, dass unsere Tochter in der gewünschten Einrichtung einen Platz bekommt. Im März sollen wir Bescheid kriegen, da im Februar die Schuleignungsprüfungen stattfinden. Dann wissen sie, wieviele Kinder auf die Schule kommen und wieviele Kinder sie neu in den Kindergarten aufnehmen können.
Viele Grüße Marie
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