Überprüfung gesundheitlicher Verhältnisse bei Schwerbehinderung

Optionen
Mein Schwerbehinderten-Ausweis ist bis Dezember 2016 gültig. In meinem Feststellungsbescheid steht nichts von einer Nachprüfung. Jetzt habe ich vom Versorgungsamt ohne Begleitschreiben einen Änderungsantrag nach § 69 SGB IX zugeschickt bekommen, wo angekreuzt ist, dass "wir ihre gesundheitlichen Verhältnisse überprüfen müssen". Ist es normal, dass man mir bereits ein Jahr vor Ablauf meines Schwerbehinderten-Ausweises so einen Änderungsantrag schickt, zumal im Feststellungsbescheid - wie schon erwähnt - nichts von einer Nachprüfung steht? Wie soll ich mich verhalten?





Antworten

  • Hallo,

    ich weiß nicht, ob der zeitliche Ablauf normal ist (das mag sich auch bei verschiedenen Ämtern unterscheiden), aber natürlich kann das Amt prüfen, ob die Voraussetzungen nach Auslaufen des jetzigen Ausweises noch gegeben sind - vor allem dann, wenn Du eine Behinderung hast, die sich möglicherweise im Zeitverlauf bessert (dazu hast Du leidern nichts geschrieben). Dazu braucht nichts in einem Feststellungsbescheid stehen, das ergibt sich ja einfach daraus, dass Dein befristeter Ausweis irgendwann nicht mehr gültig ist.

    Möglicherweise fangen sie das Verfahren einfach frühzeitig an, damit kein Zeitdruck entsteht. Wenn Du keine Frist bekommen hast, bis wann Du den Änderungsanntrag einreichen musst, kannst Du ja damit einfach noch ein bisschen warten, aber es ist ja - zumindest, wenn Du über Ende 2016 hinaus den Ausweis haben willst - in Deinem Interesse, dass die Sachlage so rechtzeitig festgstellt wird, dass Dein Ausweis ggf. nahtlos verlängert werden kann.

    Ich denke nicht, dass Du andere Möglichkeiten hast, als mitzumachen. Du kannst ja aber, wenn Du es genauer wissen willst, einfach mal da anrufen und nachfragen.

    Besten Gruß, ananim