pflegebett wird von der krankenkasse bezahlt. liet jetzt zur prüfung beim mdk vor. wie lange dauert

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hallo mir wurde im november ein pflegebett verordnet und jetzt erst liegt das ganze dem mdk zur prüfung vor. ich brauche ja dringend das bett habe im januar eine reha. nach der reha muss das bett bei mir sein. das kann aber nichts werden wenn es dieses jahr nicht mehr bestellt werden kann. da das bett sondermaße hat hat es eine lieferzeit nach der bestellung von 6 wochen genauso wie die spezielle matratze für das bett.

da beim mdk alles per post vor 2 tagen raus ging und immenroch nicht da ist. Wie lange dauert das dann bis der mdk das durch hat?

Eine pflegestufe liegt ürbigens schon seit jahren vor und die indikation auch da mein normales bett ungeeignet für die pflege ist ich werde ja auch im bett gewaschen angezogen und gewindelt.

von 5 januar bis 26 januar bin ich dann in der reha.

da habe ich ein einzelzimmer mit pflegebett.

weiss da jemand was?

danke

Antworten

  • Hallo,
    da der MDK den Antrag noch zur Prüfung hat ist das Bett noch nicht bewilligt.
    Der ganze Vorgang sollte nach 5 Wochen abgeschlossen sein, dann kann das Bett bestellt werden.
    November, heute ist der 10. Dezember, also ist es noch nicht lange her.
    Schläfst du im Moment auf der Erde?

    Heidi
  • Ich brauche das pflegebett aber dringend da ich meinem normalen bett nicht richtig versorgt werden kann. Zudem brauche ich auch eine spezielle matratze die ich auch noch nicht habe dann mit dem pflegebett erhalte.

    Ich kann in meinem bett kaum richtig liegen mich zu waschen ist in diesem viel zu niedrigen bett eine zumutung für jeden pfleger.

    Ich muss ja nach meiner reha im januar das bett haben. Wenn es aber vor januar nicht bestellt werden kann wird es erst im februar oder märz hier sein. Während meiner reha kann das bett ja nicht geliefert und aufgebaut werden das ist ja auch ein problem.

    In der reha habe ich ja logischerweise auch ein pflegebett in meinem dortigen zimmer.
  • Geduld haben, das müssen tausende andere auch!
    5 Wochen ist noch nicht lange

    Heidi
  • es sind ja nicht nur 5 wochen es sind ja monate. Da das bett 6 wochen lieferzeit hat aber während meines klinik aufenthaltes nicht zu hause geliefert und montiert werden kann. Somit wird vor februar oder märz das bett nicht hier sein.

    Ich frage mich was in den 5 wochen geprüft wird? die indikation ist doch klar gegeben... Das hätte ist unnötige zeitverschwendung. Was dauert daran denn wochen? wenn es beim mdk vorliegt?
  • Zitat Miss Parker
    hallo mir wurde im november ein pflegebett verordnet und jetzt erst liegt das ganze dem mdk zur prüfung vor.
    Zitat ende

    Ich weiss nicht was du willst, du schreibst im November wurde es beantragt, wann genau weiss ich nicht also sind es gerade mal ca 5 Wochen her.
    Da du nicht die Einzige bist die Hilfsmittel beantragt und die KK sorgfältig mit den Versichertengeldern umgehen muß, muß geprüft werden, das sollte nicht länger als 5 Wochen dauern bis zu einer Entscheidung. Dann wird geliefert oder auch nicht.
    Wenn du dich so aufführst bei der KK wie hier wundert mich gar nichts mehr.

    Heidi 🥺
  • Hallo,

    ich bin geneigt, dem letzten Beitrag von Heidi zuzustimmen. Eventuelle Fristen laufen natürlich erst ab Eingang des Antrags bei der Pflegekasse oder Krankenkasse.

    Ansonsten ist das eine Behörde. Das heißt, Du kannst Dir das so vorstellen, dass Dein Antrag mit Verordnung da ankommt. Der landet dann wohl in der Poststelle. Die leitet ihn intern weiter, kann 1-2 Tage dauern. Dann landet er mit mehreren anderen ähnlichen Anträgen auf dem Schreibtisch einer Sachbearbeiterin oder eines Sachbearbeiters. Die arbeiten dann die Anträge, vermutlich in der Reihenfolge ihres Eingangs ab, prüfen auf Volllständigkeit o.ä. Auch das wird vermutlich ein paar Tage dauern oder vielleicht auch 1-2 Wochen. Dann guckt wahrscheinlich noch jemand mit medizinischem Sachverstand drüber und/oder vielleicht muss noch ein Vorgesetzter entscheiden oder es gibt eine Besprechung dazu. Auch das dauert wieder. Und dann muss auch noch ein Bscheid geschrieben, ausgedruckt und in die Post gegerben werden.

    Auch bei der Pflege- oder Krankenkasse wird es zudem vorkommen, dass mal jemand krank, auf Fortbildung, im Urlaub ist, eine Weihnachtsfeier stattfindet, der Computer abstürzt oder jemand wegen anderweitiger Aufgaben nicht zu seinem laufenden Tagesgeschäft kommt.

    Zudem ist mir auch nicht ganz klar, wieso Du davon ausgehst, dass die KK das zahlt, wenn der MDK noch prüft?

    Anyway, summa summarum wirst Du Dich wohl einfach noch ein wenig gedulden müssen, auch wenn es schwer fällt.


    @Heidi: Weißt Du zufällig, woraus sich diese 5-Wochen-Frist ergibt, die Du erwähnt hast? Ich habe sie in § 18 Abs. 3 SGB XI für die Entscheidung über das Vorliegen der Pflegebedürftigkeit gefunden, aber nicht im Allgemeinen.


    Besten Gruß, ananim

  • ananim hat geschrieben:


    @Heidi: Weißt Du zufällig, woraus sich diese 5-Wochen-Frist ergibt, die Du erwähnt hast? Ich habe sie in § 18 Abs. 3 SGB XI für die Entscheidung über das Vorliegen der Pflegebedürftigkeit gefunden, aber nicht im Allgemeinen.


    Besten Gruß, ananim



    Hallo ananim,
    selber habe ich den Fall noch nicht gehabt daß ich die Fristen in Anspruch nehmen mußte, nur kürzlich habe ich sie bei meiner KK erwähnt und mir wurde das bestätigt. 3 Wochen wenn der Vorgang ohne MDK oder Gutachten möglich ist, 5 Wochen wenn diese eingeschaltet werden.
    Es ist etwas undurchsichtlich mit den zahlreichen §, als Grundlage gilt wohl:
    http://www.rbm-rechtsberatung.de/tipps/verfahren-und-fristen/
    Ich finde daß jeder selber sehr viel dazu beitragen kann daß die Anträge relativ flüssig laufen.
    Eine klare sachliche Begründung sollte dem Antrag bei liegen, bei Nachfragen freundlich aber bestimmt sein dann geht das sicher seinen Weg.
    Man sollte auch zeigen daß man in etwa seine Rechte kennt, das aber möglichst nicht besonders herausheben.
    Ich hatte damit bisher immer Erfolg, noch keine Ablehnung.

    Heidi
  • Ablehnen kannn man es im grunde bei mir nicht weil ich ja im bett gewaschen und gewindelt werden muss. Ich muss auch mehrfach am tag hingelegt werden.

    verstehe nicht genau warum der mdk prüft wenn am 10 november der mdk bei mir zur begutachtung war und auch benstandet hat was ich für ein bett habe. Das stand auch im gutachten ein pflegebett wurde im gutachten nicht empfohlen. Ich sollte mir aber eine verordnung holen und die kasse bestätigte das ich ganz klar eins bekäme das es ausser frage stünde ob oder ob nicht. Deswegen blicke ich da nicht richtig durch.

    Begründungen für die verordnung liegen bei meine rechte kenne ich ja auch.
  • Danke für die Info, Heidi 😀
  • Miss_Parker hat geschrieben:

    Das stand auch im gutachten ein pflegebett wurde im gutachten nicht empfohlen. Ich sollte mir aber eine verordnung holen und die kasse bestätigte das ich ganz klar eins bekäme das es ausser frage stünde ob oder ob nicht. Deswegen blicke ich da nicht richtig durch.



    Erkennst du den Widerspruch in dem Gutachten? Das sind gerne gemachte Floskeln der Gutachter, wäre es ernst müsste er es ins Gutachten schreiben.
    Alleine das wäre ein Grund für mich gegen das Gutachten Widerspruch einzulegen.
    Sogenannte Gutachter gehören aus dem Verkehr gezogen, allerdings ist es verständlich, sie wollen die Provision der Krankenkasse kassieren wenn das Gutachten entsprechend günstig für die Kasse ausfällt.
    Das ist inzwischen ja auch bestätigt!
    Bewilligen müssen gibt es erst mal gar nicht. Also Geduld

    Heidi
  • Danke ich habe ja auch noch wegen anderen punkten im Gutachten widerspruch gegen das Gutachten eingelegt. Der Widerspruch wurde jetzt vom widerspruchausschuss abgewiesen. Da es ja ein widerspruch Gutachten war. Es lag gegen das erstgutachten schon ein widerspruch vor.
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