Hab ich nach einer magenentfernung Anspruch auf schwerbeschädigung

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Mir muss nach mehreren Operationen der komplette Magen entfernt werden, hat es Sinn die Schwerbehinderung zu beantragen?

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  • MyHandicap User
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    Hallo,

    also sprachlich gesehen, beantragst Du natürlich keine Schwerbheinderung - die hast Du oder nicht ....

    Was Du manchen kannst, ist einen Antra g auf Feststellung eines Grads der Behinderung (Gdb) zu stellen. Wenn der bei 50 liegt, dann giltst Du als schwerbehindert und bekommst einen entsprechenden Ausweis.

    Welcher GdB Dir zusteht, können wir hier leider nicht verbindlich beurteilen - wir sind zum größten Teil auch medizinische Laien. Einen ersten Anhaltspunkt könne nDir vielleicht diese Richtlinien geben:
    http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/versmedv/gesamt.pdf

    Darin steht folgendes:

    Totalentfernung des Magens ohne Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes
    je nach Beschwerden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . GdB 20 – 30
    bei Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes und/oder Komplikationen (z. B. Dumping-Syndrom) . . . . . . . . GdB 40 – 50

    Besten Gruß, ananim
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