Hallo einen schönen Abend wünsche ich, mit einer Frage.

Als Betreuerin meiner Tante (100% ) in körperl. sowie geist. Behinderung suche ich Hilfe

Antworten

  • Hallo,

    herzlich willlkommen.
    Was für eine Hilfe brauchst Du denn?

    Mit derart wenigen Informationen können wir hier leider nicht helfen.

    Besten Gruß, ananim
  • Vielen Dank für die schnelle Antwort,
    ich bin nicht so ganz vertraut mit den PC Programmen und habe daher sicher zuwenig geschrieben.
    Ich bin 55 Jahre, verheiratet und von Beruf Krankenschwester.
    Seit einem reichlichen Jahr bin ich ( nach dem Tod meiner lieben Mutter) die Betreuerin meiner Tante. (ihrer Schwester)
    Meine Tante ist zu 100 Prozent geistig sowie körperlich Behindert. Sie ist 74 Jahre. Meine Mutter hatte nicht die Kraft in allem auf dem laufendem zu sein. So ist auch leider die Frist DDR Heimkind Entschädigung verfallen...wo als Schäden erfrorene Hände und Füße blieben. Im Moment kämpfe ich um das Merkzeichen Ag mit einer Anwäitin. Der Grund ist einen Ablehnung des Badumbaus welche sie dringend braucht.. Meine Tante "läut" mit Gehbank. D.h. sie zieht die Beine nach. Stufen steigen geht nicht. Sie hat Pflegestufe 2. Da sie trotzden eine sehr liebe Person ist, suche ich eine Möglichkeit ihr einen Balkon zu finanzieren. Sie sitzt immer am Fenster und freut sich, wenn leute vorbeigehen oder über die Vögel oder oder. Gibt es da einen Weg? Geld darf sie nicht bekommen. Sie hat Grundsicherung. Also ganz schön bescheiden dran. Vielleicht gibt es aber Fonds oder ähnliches???? Vielen Dank und einen schönen Abend wünscht Manuela
  • Hallo,

    es ist ja lieb, dass Du Dich so um Deine Tante kümmerst.

    Umbaumaßnahmen, um die Wohung barrierefrei zu machen sollten, wenn sie eine Pflegestufe hat zumindest bis zu einer gewissen Höhe von der Pflegekasse bezuschusst werden.

    Bei dem Balkon sehe ich leider nicht so sehr große Möglichkeiten. Zwar gibt es grundsätzlich Stiftungen, die Leuten in Notlagen im Einzelfall aushelfen, aber ich finde es schwer, plausibel zu machen, dass ein Balkon so unbedingt nötig ist, dass eine Stiftung die wahrscheinlich erheblichen Umbaukosten finanzieren würde (zumal ja da ggf. auch noch die Zustimmung des Eigentümers nötig wäre). Falls Du es trotzdem versuchen willst, eine Liste mit möglichen Ansprechpartnern findet sich hier: http://www.myhandicap.de/recht-behinderung/finanzielle-hilfe/

    Besten Gruß, ananim
  • War deine verstorbene Mutter auch die (ehrenamtliche) gesetzliche Betreuerin deiner betagten Tante?

    Kannst du bez. der Frist ein paar mehr Details schreiben? Ich frage wegen etwaigen Haftungsgründen....

    Gruss,
    little
  • Vielen Dank für die Antwort,
    ja meine Mutter war die gesetzliche Betreuerin iher Schwester.
    Zu unserer Familie kurz. Wir, mein Mann und ich, haben zur Wende das Haus gekauft-
    -in das meine Mutter incl. Familie nach ihrer Flucht hineingesetzt wurden.
    Eine kleine Wohnung für viele Leutchen. Daraufhin ist meine besagte Tante in ein Heim für mehrere Jahre gekommen und zwei Geschwister-meiner Mutter- sind weit weg zu Verwandten gekommen.
    Dieses Haus ist ein 6 Familienhaus.
    Meine Tante wohnte die letzten 25 Jahre neben meinen Eltern im Erdgeschoss. Meine Eltern waren Eigen, was Hilfe betraf. Eine Renovierung der Wohnung meiner Tante erfolgte in diesem Zeitraum nicht. Und sie war Inkontinent. Als ich, nach dem Tod meines Vaters auf Renovierung ansprach, willigte meine Mutter ein. Das Amt wollte insgesamt 120 Euro für die komplette Wohnung geben. Für Material und Leistung. Meine Mutter erlebte dies leider nicht mehr. Um meine Tante aus dieser Wohnung zu nehmen brauchte ich die richterliche Zusage. Da ich Betreuerin und Hauseigentümerin bin, wurde für den Umzug
    (von rechts nach links) vorrübergehend ein Zweitbetreuer eingesetzt. Einfach nur, damit die Miete so bleibt und es eine Verbesserung des Wohnumfeldes ergab.
    Das Problem liegt an dem Einbau eine gaaaaanz einfachen, aber bedarfsgerechten Dusche in der ersten Wohnung.( Von der Pflegekasse bezahlt ) Sie war nicht teuer und die Dusche meiner Eltern ist ganz schick. Leider aber nicht Bodeneben und muss daher raus. Das will die Kasse nicht noch einmal bezahlen, auch wenn der Auffüllungsbetrag reichen würde. Das Budget ist ja erhöht worden. Die gesamte Renovierung der ehemaligen Wohnung haben wir privat bezahlt. Doch auch wir haben unsere finanziellen Grenzen. Auch mein Mann hat eine hohe Pflegestufe. Er hatte vor 13 Jahren einen schweren Schlaganfall ( 40 Jahre alt) und zum zweiten mal Nierentransplantiert. Aus diesem Grund haben wir einen Treppensteiger (weiche ich für meine Tante mit nutze) Ich wünsche mir für sie nach all dem Leid was sie erfahren musste einen Balkon. Wir wohnen über ihr im ersten Stock. Ich wünsch den Balkon aber nicht für uns. Wir kommen mit dem Leben eher zurecht. Aber meine Tante hat doch nur das Fenster... LG Manuela
  • Hallo!

    Wie kam es zu dem Versäumnis um die Frist, weisst du das?

    Als ehrenamtlicher Betreuer ist man über die Betreuungsbehörde haftpflichtversichert.

    Hast du mal überlegt, zur Behörde bzw. zur alten Versicherung Kontakt aufzunehmen, um eine mögliche Haftung anzumelden?

    Vielleicht liesse sich so was machen ....

    Alternativ würde ich mich an Stiftungen wenden.

    Gruss,
    little
  • Hallo,
    ja wir wussten es nicht. Ich habe meiner Mutter nicht reinreden wollen. Hilfe annehmen wollte sie nie wieder. Sie hatte bis zum Schluss mit ihrer Flucht zu tun. War alles dabei, was schlimm war. Und ich habe es auch nicht gewusst. Als ich nachfragte, bedauerte man, dass die Frisst abgelaufen sei. Schade.
    Welche Behörde und welche alten Versicherungen meinst du. Für mich ist das noch alles einwenig Neu. LG Manuela
  • Hallo Manuela,

    ich möchte dir ein Betreuer-Forum ans Herz legen :

    http://www.forum-betreuung.de/

    Dort kannst du dich über deine Rechte und Pflichten als Betreuer sehr gut informieren und wirst auch Infos finden, welche Behörde und Versicherung ich meine.

    Als ehrenamtlicher Betreuer bist du i.d.R. automatisch über die Betreuungsbehörde haftpflichtversichert, für den Fall, dass der Betreuer einen Schaden anrichtet, grob fahrlässig.

    Gruss,
    little
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