muss ich als Arbeitgeber von schwerbehinderten Menschen eine spezielle Betreuungskraft einstellen?
Ist es notwendig eine extra Betreuungskraft (Heilpädagogin oder ähn.) einzustellen, wenn ich schwerbehinderte Menschen beschäftigen will?
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Antworten
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Hallo,
der Arbeitgeber stellt die Person ein, die sich bewirbt ...
in deinem Fall: Du als Arbeitgeber stellst jemanden ein, der Schwerbehindert ist. PUNKT.
Sollte der neue Angestellte Hilfe und Unterstützung benötigen, die über die übliche Kollegiumshilfe hinaus geht, dann wird (bzw. muss oder auch hat) dieser dies selber organisieren.
LG
Mona
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