GdB 90. 18 Jahre, Schüler, erste eigene Wohnung. Finanziele Zuschüsse/Leistungen?

Möchte gerne von Zuhause ausziehen und in die Nähe meiner Schule (Jg. 11) ziehen. Nun weis ich nur vom Kindergeld und von der Halbwaisenrente als Zuschüsse die ich bekomme/ bekommen werde. Ich hab eine Hornhautverkrümmung, ADHS und Albinismus, daher GdB 90. Gibt es irgendwelche Leistungen wie Wohngeld, Pflegegeld etc. die ich bekommen könnte?

Antworten

  • Hallo,

    für Pflegeld brachst Du eine Pflegestufe - würde mir bei Deinen Behinderungen erst einmal nicht so nahe liegen erscheinen, bin aber keine Expertin.

    Je nach Einkommen Deines verbleibenden Elternteils sowie der Höhe Deiner Halbwaisenrente kommt eventuell Schüler-BaföG in Betracht. Ebenso Wohngeld, aber da lässt sich beides nicht beurteilen, ohne die näheren Umstände zu kennen. Müsstest Du Dich selber mal im Internet zu schlau machen und ggf. halt versuchen.Üppig wird aber keines von beiden sein.

    Besten Gruß, ananim
  • Hallo Farren,

    Neben einer Pflegestufe von der Pflegekasse wäre der GdB auf 100% sehr wichtig, denn nur so kriegt man eine sozial geförderte Wohnung. Auch das aG ist für die Größe der Wohnung wichtig und für beides ist das VA Deiner Heimatregion zuständig.

    Wieder andere Leistungen, wie die Hilfe zum Lebensunterhalt hängen von der Kommune ab, wo Du bist.
    Diese Leistungen sind nicht nur in jedem Bundesland unterschiedlich, sondern von Kommune zu Kommune.

    LG

    Surfer


  • surfer hat geschrieben:
    Hallo Farren,

    Neben einer Pflegestufe von der Pflegekasse wäre der GdB auf 100% sehr wichtig, denn nur so kriegt man eine sozial geförderte Wohnung. Auch das aG ist für die Größe der Wohnung wichtig und für beides ist das VA Deiner Heimatregion zuständig.

    LG

    Surfer




    Hältst Du ein "aG" bei dem Beschriebenen "Hornhautverkrümmung, ADHS und Albinismus" für eine wahrscheinliche Möglichkeit? Ich bin keine Medizinerin, aber das scheint mir nicht sehr naheliegend....

    Besten Gruß, ananim
  • Hallo Surfer,
    um Anspruch auf eine sozial geförderte Wohnung zu haben ist das Einkommen alleine massgebend, Pflegestufe und GdB können unter Umständen die Vergabe etwas beschleunigen, mehr aber nicht.

    Auch hat der Merkbuchstabe aG nichts mit der Größe der Wohnung zu tun, massgeblich ist hier das Krankheitsbild (Rollstuhlfahrer z.B)!

    Heidi
  • <Ja aber Rollstuhlfahrer bzw. personen mit aG im Auswies steht 10 qm mehr wohnfläche zu.
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  • In erster Linie ist mal der lebende Elternteil für den Unterhalt verantwortlich und zwar bis zum Ende der (ersten) Ausbildung!

    Edit: Desweiteren kann Schüler-Bafög noch beantragt werden. Ansonsten würde ich noch beim Jugendamt vorstellig werden und dort eine Beratung einholen.

    little
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