ADHS und GDB

Meine Tochter hat seit September 2014 einen GDB von 50 ohne merkzeichen aufgrund von ADHS.
Nun ´haben wir das merkzeichen B beantragt. Dies wurde abgelehnt.. und nun ?
Sie hat PS 1 mit eingeschränkter Altagskompetenz.
Wie kann ich einen Wiederspruch schreiben?

Antworten

  • Hallo eva,
    was wurde denn als Begründung für die Anlehnung angegeben?
    Nur darauf kannst du deinen Widerspruch schreiben, denk an die Frist von 14 Tagen.

    Heidi
  • Hallo,

    da können wir Dir in der Tat nicht viel zu raten, da Du in dem Widerspruch ja darauf eingehen musst, warum die Entscheidung, die getroffen wurde in Bezug auf Deine Tochter falsch ist. Das ist also eine höchst individuelle Sache. Ggf. kannst Du, falls Deine Tochter in ärztlicher oder psychologischer Behandlung ist, die Sache mit ÄrztInnen besprechen.

    Die Adresse der Stelle, wo Du ihn hinschickst und Frist sollten im Bescheid angegeben sein.

    Eine andere Möglichkeit wäre, in einem Sozialverband (VDK) o.ä. Mitglied zu werden und dort die sozialrechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

    Besten Gruß, ananim
  • Hallo,

    ich bin neu hier und habe auch eine Frage.
    Mein Sohn ist 12 Jahre hat ADHS das Dyplo-Y-Syndrom dadurch schon 187cm gross und
    eine geistige Behinderung. GdB 50% und seid 2010 veruche ich das ( damals war es H ) jetzt ist es G und B
    zu bekommen, was mir abgelehnt wurde. Ich habe Widerspruch eingereicht mit einem RA und der Gutachter
    vom SG hat alles abgeschmettert,nur weil er NOCH auf einer normalen Schule mit Schulbegleiterin geht. Er hat
    Orientierungsschwierigkeiten, kommt also nirgends an,ausser seiner schule,die gleich zei Str weiter ist.

    Kann mir einer weiter helfen?
  • Habe das GutChten heute bekommen.

    Lieben Gruß
    duggy
  • Habe das Gutachten heute bekommen.

    Lieben Gruß
    duggy
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