2tes Pflegestärkungsgesetz ab 2016 oder 2017?

Der Bundestag hat mit einer breiten Mehrheit der Koalitionsfraktionen eine umfassende Pflegereform verabschiedet.
Das Zweite Pflegeergänzungsgesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Es sieht vor, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Demenz künftig den gleichen Anspruch auf Pflegeleistungen haben wie körperlich beeinträchtigte Menschen.
Dadurch erhalten zusätzlich etwa 500.000 Personen Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung.

Das neue Begutachtungssystem soll die Fähigkeiten und nicht die Defizite der Patienten berücksichtigen.
Hierzu werden die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt, die den Bedarf des Einzelnen besser erfassen sollen.
Um die Reform zu finanzieren, steigt der Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte des Bruttolohns auf 2,55 Prozent.

Mit der Einführung ab 2017 soll den Pflegekassen und Einrichtungen genügend Zeit zur Umstellung gegeben werden. Im Gesetz enthaltene Verbesserungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige treten aber bereits zum 1. Januar 2016 in Kraft.
So wird die Beratung verbessert, der Pflege-TÜV überarbeitet und die Pflegekassen werden zu gesundheitsfördernden Maßnahmen in Pflegeheimen verpflichtet.


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Quelle : http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-11/demenz-psychische-erkrankungen-pflegereform-bundestag

Meine Fragen jetzt:

1) Da ich jetzt schon PS 1 mit eAk habe, würde ich dann ja in den Pflegegrad 3 wechseln (Bestandsschutz)

Im neuen Gesetz (siehe unterstrichener Satz) ist bereits am 1.1.16 von Verbesserungen die Rede. Heisst das, dass ich dann das (deutlich) erhöhte Pflegegeld bzw. die (deutlich) erhöhte Kombinationsleistung erhalte? Oder erst ab 2017?

*kopfkratz*

Antworten

  • *schubs*

    Kann vielleicht einer der Mods nen Experten bitten, hier mal rein zu schauen? Bitte, ist wirklich wichtig!

    Danke,
    little
  • Die Mods sind seit Monaten auf Betriebsfeier.
    Erst muß der Bundesrat mal noch zustimmen, dann wird man sehen ob alles so bleibt wie es geplant ist.
    Die neuen Pflegestufen sollen nur für neue Antragsteller gelten.
    Warten wir ab was kommt.
    http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflegestaerkungsgesetze/pflegestaerkungsgesetz-ii.html

    Heidi
  • Hallo little,

    mit den aktuellen Pflegegraden wird sichergestellt, dass jeder pflegebedürftige Mensch in angemessener Form und in ausreichendem Maße pflegerisch versorgt werden kann.

    Die fünf Pflegegrade sind so unterteilt, dass durch ein Punktesystem festgelegt wird, wie hoch der zeitliche Pflegeaufwand des Patienten ist. Es wird nicht mehr im Minutentakt abgerechnet.

    Die Pflegegrade wurden zum 01.01.2016 festgelegt und treten zum 01.01.2017 mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz in Kraft.
    Mit diesen neuen Pflegegraden wird eine ausgesprochen große Veränderung und Bewertung, gerade in der Pflege von demenz- oder anders psychisch kranken Menschen geben. So kann besser gewährleistet werden, dass der gesamte Hilfsbedarf bewertet wird und nicht nur die minütlich aufgetaktete Aufwendung für einige wenige alltägliche Hilfestellungen. So kann der entsprechende Pflegegrad besser und wesentlich ausreichender bewertet werden.

    Augenblicklich sind die zu leistenden Aufwendungen in fünf Pflegegrade eingeteilt und die Pflegegrade sorgen dafür, dass die Personen, die sich aufopferungsvoll um ihre Angehörigen kümmern, eine Unterstützung in angemessenen Höhe erhalten.


    Kurz gesagt bedeutet das also,dass die Pflegegrade zwar zum 01.01.2016 festgelegt wurden, aber erst ab dem 01.01.2017 in Krftf treten werden.

    LG