Meine Freundin hat seit der Geburt eine Hemiparese links. Den Führerschein für das Auto Klasse B mit

GdB von 70 mit Merkzeichen G seit Geburt festgestellt. Nun möchte Sie den Motorradführerschein machen. Das Sie auf Grund der SB evtl. Umbauten am Motorrad haben muss leuchtet mir ein. Allerdings erhielt Sie die Aussage das auch evtl. Der Autoführerschein überprüft werden muss. Da Sie keine Verschlechterung der Behinderung hat, Frage ich mich warum der Autoführerschein überprüft werden soll. Der TÜV-Prüfer hat seinerzeit nichts beanstandet. Allerdings hat Sie damals im Antrag zum Führerschein nichts von der Hemiparese erwähnt da Sie ja keinen SB-Ausweis hatte, Führerschein Klasse B wird infrage gestellt obwohl Behinderung zum Zeitpunkt des machens bereits bestand. Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie seit Ihr in dieser Situation vorgegangen? Bitte schreibt mir eure Erfahrungen, ich wäre euch sehr dankbar.

Antworten

  • Hallo,
    der Gesetzgeber kommt nur seiner Verpflichtung nach die Eignung zum Führen eines Fahrzeuges zu prüfen, beim vorliegen von Behinderungen werden bei jeder Änderung solche Prüfungen durchgeführt. Die Kosten (nicht unerheblich) gehen übrigens zu Lasten des Antragstellers.

    Heidi
  • Hallo Heidi,
    Danke für die Aw. Soweit so gut oder auch nicht. Das der Gesetzgeber seiner Pflicht nachkommt ist gut und wichtig.
    Es liegen in diesem Fall ja keine Veränderungen vor. Die Hemiparese besteht ja seit Geburt.Versorgungsamt hat es ja festgestellt. Sie hat sich bei Ihr, weder verbessert noch verschlechtert. Sie musste den Ausweis lediglich für die Berufsausbildung beantragen, da Sie Vermessungstechnikerin gelernt hat. Hier musste damals in der Prüfung noch per Hand kartiert werden. Das war bei Ihr nicht möglich. Auf der Arbeit ging damals schon alles am Pc. Durch den Ausweis durfte Sie die Prüfung am Pc machen. Den Führerschein der Klasse B (voher erworben) hat Sie also mit der Hemiparese absolviert ohne das Fahrlehrer oder Fahrprüfer etwas zu beanstanden hatten (Fahrerlaubnis erteilt). Und nun wo der Ausweis da ist rückwirkend bis zur Geburt, soll alles in Frage gestellt werden? Hätten die da nicht im vorfeld drauf kommen müssen?

    Gruß
    Chris
  • Hi,

    bei der Erteilung des Auto Führerscheins nichts von der Behinderung zu sagen - naja das hat schon was. Ob sie einen Ausweis hat bzw. hatte oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle.

    Jetzt zum Neuen

    §11 Absatz 2 der Fahrerlaubnisverordnung:

    (2) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen. Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung bestehen insbesondere, wenn Tatsachen bekannt werden, die auf eine Erkrankung oder einen Mangel nach Anlage 4 oder 5 hinweisen. .....

    Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/

    Kurz gesagt, sobald die Zulassungsstelle Bedenken hat, kann sie eine Überprüfung anordnen. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob jetzt ein neuer Schein gemacht wird. Ebenso wenig, in wie weit die Behinderung schon vor Erteilung der ersten Erlaubnis bestand oder nicht
Diese Diskussion wurde geschlossen.