Was tun wenn das LSG beabsichtigt die aufgeführten Argumente zu negieren?

Ich habe auf Kostenübernahme meiner Hörgeräte beim LSG - BW geklagt und
Entscheidungsargumente für eine Übernahme vom LSG - Hessen und einem Akustik-Professor in meine Schreiben impletiert. Doch der zuständige Richter beim LSG BW mit seinen
ehrenamtlichen Beisitzern hält diese Argumente für für unbegründet. Leichter kann man meine Forderung nicht ablehnen! Eine mündliche Verhandlung hält das Gericht nicht für erforderlich und fordert mich zur Stellungnahme auf, allenfalls wird meine Klage als unbegründet zurückgewiesen!??

Antworten

  • Hat der Leistungsträger die Fristen nach § 13 Abs. 3a SGB V eingehalten?

    Wenn die Fristen für die Bearbeitung / den Bescheid nicht eingehalten wurden ist der Bescheid formal rechtswiedrig / gilt als genehmigt. Prüf dass mal !
  • Hallo,

    bist Du denn anwaltlich vertreten und was sagt der/die Anwältin dazu?

    Ansonsten ist es nun eben nicht so, dass man jedes mal vor Gericht Recht bekommt, wenn man selbst denkt, man hätte Recht. Und Recht und Gerechtigkeit sind auch nicht dasselbe.

    Wenn Du dem Rat des Gerichts folgst, sind die Kosten geringer, aber Du solltest das alles mit Deinem Rechtsbeistand vor Ort besprechen. Wenn allerdings nun schon zwei Instanzen sagen, dass Dir das nicht zusteht, dann ist die Wahrscheinlcihkeit groß, dass Du nach geltendem Recht keine Anspruch hast.

    Besten Gruß, ananin
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