Schwerbehinderungsantrag erneut abgelehnt...

Hallo meine Lieben.

Ich hab nun schon die dritte Ablehnung meines Antrages auf Schwerbehinderung bekommen.
Und langsam weiß ich nicht mehr weiter. Ich kenn mich leider kaum aus mit den Anforderungen des Gesundheitsamtes,
daher half mir meine Hausärztin die Anträge auszufüllen.
Folgendes wurde in den Antrag integriert:

Ein gefühlsgestörtes Bein (taubes Bein, Nervenschaden)
Bandscheibenvorfall LVS5
Bandscheibeneinriss LVS4
Facettensyndrom

Folgende Dinge wurden in den Antrag nicht geschrieben, da ich nie wusste, ob das dazu gehört:

Leberschaden nach toxischer Hepatits,
Schilddrüsenunterfunktion

Das Gesundheitsamt legt meinen Wert immer bei 20GdB fest.
Ich weiß nicht, was ich noch tun kann. Ich könnte nun wieder Widerspruch einlegen, aber ich habe die Befürchtung, dass es wieder so läuft wie die letzten Male. Des Weiteren würde ich gern wissen, ob es irgendwelche Fachärzte für die Feststellung des GdB gibt, die man aufsuchen kann um wenigstens selber feststellen zu können, ob man überhaupt Anspruch auf einen Ausweis hat.

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, bin grad etwas ratlos was ich machen soll.

lg Tani

Antworten

  • Ich glaube vom Foren Support wird dir keinere helfen können.

    Heidi 🥺
  • Hallo,

    Du hast in der Tat leider dne falschen Teilbereich des Forums erwischt (Forensupport ist eher für technische Fragen zu diesem Forum); falls mal wieder eine Moderator online ist, wird Dein Beitrag vielleicht verschoben.

    In der Sache lässt sich wenig dazu sagen. Es wird hier immer wieder die Frage gestellt, was der GdB mit dem oder jenem sein könnte. Das können wir über Internet und als (grötenteils) medizinische Laien leider nicht beantworten, da es hier sehr auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Erst Anhaltspunkte findest Du hier: http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/BJNR241200008.html

    Ein Arzt wird Dir dazu vermutlich auch nur begrenzt etwas sagen können, denn die Entscheidung trifft ja letztlich das Versorgungsamt. Eher vielleicht noch ein erfahrenre sozialrechtlicher Anwalt, der schon etliche solcher Vefahren gemacht hat.

    Allerdings liegt nur der Dir zuerkannte GdB mit 20 relativ weit weg von 50 und das ist ja nun zum wiederholten Male festgestellt worden. Deswegen liegt die Annahme nicht ganz fern, dass die Funktionseinschränkungen, die Du hast, vielleicht doch nicht so gravierend sind, dass sie einen GdB von 50 und damit einen Schwerbehindertenstatus rechtfertigen würden - was ja eigentlich toll ist 😀

    Insofern würde ich es fast näherliegender finden, dass Du Dich von der Idee verabschiedest und einfach Dein Leben genießt...

    Besten Gruß, ananim
  • Hallo Tani,

    ich glaube da wirst du nicht viel mehr heraus bekommen.
    Ich hatte dieses Jahr zu meiner psychischen Erkrankungen eine Erhöhung beantragt und wollte das meine 3 Bandscheibenvorfälle in der HWS (mit linksseitigen Hand/Arm Krämpfen und Taubheit)
    neu mit berücksichtigt werden.
    Das gab gerade mal 10% zusätzlich GdB und wurde nicht einmal neu aufgestockt und eingetragen im Ausweis.
    Es gibt zwar im Netz auch eine Liste wo man selber reinschauen und zusammen rechnen könnte.
    Aber das bringt gar nichts weil das die Mediziner bei denen selbst vor Ort alles entscheiden.
    Ich müsste demnach locker auf meine 100% GdB kommen, so wie viele andere gewiss ebenso wenn man es genau nimmt.
    Lg
    Braunbär

    Habe sie gerade gefunden, kopieren und einfügen den Link dann solltest du die PDF haben.

    http://landingpages.wolterskluwer.de/media/landingpages/schwerbehindertenver/gdb_mde_tabelle.pdf






  • Hallo Tani,

    Leider scheint dein Krankheitsbild tatsächlich nicht mehr herzugeben. Für die 3 Positionen Taubheit und zweimel
    Bandscheibe gibt es jedes mal einen GdB von 10.
    Grundsätzlich gibt es keine Addition der Werte. Es werden lediglich die Krankheitsbilder, welche zusammengehöhren gemeinsam betrachtet.
    In Deinem Fall wird betrachtet 😀 4 Erkrankungen - möglicherweise ein jeder mit 5 oder 10 - aber es gibt keine Addition.

    So kommt ein Wert von 20 zustande.

    Nach einem 2. Widerspruch hilft da nur der Weg zum Anwalt.Der klagt dann. Es wird dann ein Gutachter bestellt, welcher Dichnuntersuchtbund seine Meinung kundtut.

    Möglicherweise kommt dann ein GdB von 30 raus. Damit kannst dann einen Antrag auf Gleichstellung stellt , beim Arbeitsamt.
    Dabei wirst Du einem Schwer behinderten mit dem GdB von 50 gleichgestellt. Allerdings nicht mit allen Konsequenzen
    zum Beispiel Steuererleichterungen gibt es nicht.

    Das wäre der Weg.
    Mit freundlichen Grüßen
Diese Diskussion wurde geschlossen.