Wie hoch sollte der GdB sein, wenn Blindheit eines Auges, Abhängigkeitsleiden, Bluthochdruck mit Her

Lt. Bescheid wurden 50 GdB anerkannt.

Antworten

  • Hallo Tina,
    das dürfte ok sein. Nicht die Anzahl der Behinderungen/Schädigungen sind zu Grunde zu legen sondern die die am höchsten eingestuft werden muß.
    http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/A%20Gemeinsame%20Grundsätze%20%20Versorgungsmedizinische%20Grundsätze.html

    Heidi
    Beachte bitte daß der Text nicht alle im Titel Platz findet!
  • Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Ich hatte tatsächlich jedoch mit einer höheren Bewertung gerechnet. Mein Lebensgefährte hat seit fast 20 Jahren bereits 30 GdB auf das durch einen Unfall verlorene Auge und bezieht hierfür eine Rente nach dem BVG, da der Unfall bei der Bundeswehr passiert ist.

    Bedingt durch das eingeschränkte Gesichtsfeld hat er über Jahre eine Fehlhaltung entwickelt, die nun die Probleme in der Wirbelsäule und dem Nacken nach sich zieht.

    Außerdem plagen ihn chronische Kopf- und Augenschmerzen, die teilweise so stark sind, dass er noch nicht einmal selber aufstehen kann, um sich eine Tablette zu holen, da er meint dann zu fallen.

    Auf Anraten seines Arztes hatten wir nun einen Antrag auf Schwerbehinderung beim zuständigen Kreis gestellt und parallel einen Verschlimmerungsantrag bei der Bundeswehr.

    Der Bescheid vom Kreis ist nun über die erwähnten GdB 50 eingetroffen, von der Bundeswehr haben wir jedoch noch keinen Bescheid.

    Da die Frist für den Widerspruch beim Kreis jedoch in Kürze abläuft, bin ich nicht sicher, ob es womöglich sinnvoll ist dort zunächst einmal Widerspruch einzulegen, bis die Entscheidung von der Bundeswehr vorliegt.

    Auch das Abhängigkeitsleiden (Alkohol) und die Depression resultieren aus dem Bundeswehrunfall, da er hiernach dort ausgemustert und rausgeschmissen wurde und entsprechend seine weitere Lebensplanung einen komplett anderen Verlauf genommen hat.
    Allerdings begibt er sich hierfür wohl definitiv nicht in Behandlung, da er meint nicht abhängig zu sein....

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  • Hallo nochmals,

    im Bescheid wurden anerkannt:

    1. Blindheit eines Auges
    2. Abhängigkeitsleiden
    3. Bluthochdruck mit Herzbeteiligung, koronare Herzkrankheit
    4. Depressive Störung
    5. Wirbelsäulenleiden
    6. Kopfschmerzen, chronische Nasennebenhöhlenentzündung mit Polyp
    7. Nervenstörung der Beine, Meniskusschaden rechtes Knie

    Hierzu heißt es:

    "Ihre Beeinträchtigungen sind mit einem GdB von 50 zu bewerten. Entscheidend für die Bewertung ist, wie sich die einzelnen Beeinträchtigungen auswirken und gegenseitig beeinflussen. Leichte Beeinträchtigungen mit einem GdB von 10 wirken sich in der Regel nicht aus. Gesundheitsstörungen mit einem GdB von weniger als 10 werde nicht in die Bewertung einbezogen. Einschränkungen, die für das Lebensalter typisch sind, können nicht berücksichtigt werden.

    Die Gesundheitsstörung Fettstoffwechselstörung, Diabetes mellitus. Leberschaden kann ich nicht berücksichtigen, weil sie keinen GdB von 10 erreicht."


    Einzel-GdB werden im Bescheid nicht genannt.

    Gegen den hohen Blutdruck und den zu hohen Cholesterin nimmt mein Lebensgefährte Medikamente ein. Der Blutdruck lässt sich damit halbwegs in Griff bekommen, der Cholesterinspiegel leider nicht.

    Durch die chronische Nasennebenhöhlenentzündung besteht inzwischen eine regelrechte Abhängigkeit von Nasenspray - wenn das beispielsweise am Wochenende oder an Feiertagen zur Neige geht, fährt er hierfür sogar Notapotheken an.

    Die Nervenstörungen der Beine bedeuten in seinem Fall, dass er beide Füße von den Zehen bis ca. zur Fußmitte fast gar nicht spürt.

    Die erwähnten Kopfschmerzen sind extrem und lassen ihm die Tränen aus den Augen fließen; hiergegen nimmt er regelmäßig die üblichen Schmerztabletten nach Bedarf.

    Von einer depressiven Störung oder einem Abhängigkeitsleiden will er natürlich nichts wissen.

    Fakt ist allerdings, dass wir einen Freundeskreis haben, der gegen "Null" tendiert, weil er an allem und jedem etwas zu mäkeln hat. Momentan sitzt er am liebsten vor dem Fernseher und macht sich gegen 15.00 Uhr die erste Flasche Bier auf.
    Außerdem leidet er für meine Begriffe an diversen Angststörungen.

    So ist es beispielsweise unmöglich, ihn für ein MRT in die Röhre zu bekommen - auch nicht in die offene oder mit Beruhigungsmitteln.
    Die behandelnde Ärztin hat uns nach dem 4. Versuch nach Hause geschickt, mit der Empfehlung eine Einweisung vom Hausarzt für die Untersuchung in Vollnarkose zu beschaffen.

    Ein nicht ausreichender Vorrat an Nasenspray lässt ihn nervös werden.

    Die empfohlene operative Entfernung des Nasenpolypen wird er niemals vornehmen lassen, da er im Anschluss einige Tage mit einer Tamponade in der Nase leben müsste.

    Druck auf den Ohren, beispielsweise bei einer Erkältung lässt ihn wie einen Tiger im Käfig im Haus auf und ab laufen - die ganze Nacht!
    Um den Druck loszuwerden braucht es dann natürlich wieder ordentlich Nasenspray.

    Vielleicht ist ja jemand hier, der Ideen für mich hat bzw. den GdB einschätzen kann, damit ich weiß, ob es Sinn macht zu widersprechen, da ich ja auch entsprechend begründen müsste.

    Vielen Dank und viele Grüße, Tina





    [i]
  • Hallo Tina ,

    Anfragen nach "wie hoch ist der GdB für xy" gibt es hier immer wieder - und die Antwort ist iimmer gleich: Leider ist es nicht möglich, dazu irgendwelche auch nur halbwegs seriösen Einschätzungen abzugeben. Das ist eine Frage der Einschränkungen im Einzelfall - das könne wir als (größtenteils) medizinische Laien und ohne die Person zu kennen überhaupt nicht einschätzen.

    Wenn Euch das als zu wenig vorkommt, dann versucht es einfach mit dem Widerspruch - das kostet ja kein Geld. Ihr könnt auch erst einmal fristwahrend Widerspruch einlegen, dann die Sache z. B. nochmals mit Eurem Arzt besprechen und die genauere Begründung nachreichen.

    Ein Aspekt, den ich Euch rate in Erwägung zu ziehen ist, ob sich durch einen GdB zB von 60 oder 70 ein erheblicher Merhwert gegenüber einem GdB von 50 ergibt. Mit einem GdB von 50 erhält Dein Freund ja bereits einen Schwerbehindertenausweise, der zB Voraussetzung für bestimmte Ermäßigungen ist, ihm einen besonderen Kündigungsschutz im Arbeitsleben verschaffen würde. Wenn ein etwas höherer GdB aus Eurer Sicht keinen größeren Mehrwert bringt, dann lohnt es sich vielleicht auch nicht, die Energie ins Widerspruchsverfahren und ggf. eine Klage zu setzen.

    Ansonsten klingt die Situation für mich so, als sei sie für Dich nicht einfach - ich hoffe, Du nimmst Dir auch Zeit für Dich, eigenen Freundschaften etc.

    Besten Guß, ananim

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