Wer übernimmt die Bearbeitungsgebühr für die einrichtung eines Persönliche Behinderte Pplatz

Ich habe die Möglichkeit einen Behinderten Parkplatz vom Ordnungsamt eingerichtet zubekommen. Die Bearbeitungsgebühr würde übernommen werden nur von wehem Wuste sie nicht. Können sie mir da eine Auskunft geben

Antworten

  • Hallo,
    du schreibst nichts wo du her kommst und wie hoch die Gebühren sind. In der Regel enstehen keine Kosten. Falls doch dürften sie nicht all zu hoch sein daß man sie übernehmen könnte, im Zweifel beim Sozialamt nachfragen.

    Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

    Für Sie als Betroffene oder Betroffener entstehen in der Regel keine Kosten. Bei einer öffentlichen Verkehrsfläche, im sogenannten öffentlichen Verkehrsraum, übernimmt der Straßenbaulastträger die Kosten für das Einrichten eines entsprechenden Parkplatzes.

    Befindet sich die gewünschte Parkfläche auf einem privaten Grundstück, können eventuelle Kosten, wie Miete oder Pacht entstehen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Parkfläche einer Wohnungsgenossenschaft gehört, die diese vermietet. Hinzu können dann auch die Kosten für Markierung und Verkehrszeichen kommen, die der Vermieter auf Sie umlegt.
    http://www.nuenchritz.de/nuenchritz/module/ll_db/idx.asp?op=detail_vv&vv_id=1688&komme_von_ll=396

    Es hat immer Vorteile Fragen möglichst mit allen Fakten zu stellen um so einfacher ist es zu antworten! Glaskugeln sind ungenau.

    Heidi

    😉
  • Danke ich Wohne in Köthen Sachsen/Anhalt, die Gebühr beträgt zw. 90 u. 150 € je nach Aufwand die auch fällig wird sollte der Antrag abgelehnt werden, nur würde die Sachbearbeiterin im Vorfeld schon prüfen wie hoch die Chance eine Genehmigung sind und dann erst dann, den Antrag einreichen. 😀
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