Mehrbedarf bei Behinderung (45375)

Leider geht der Beitrag von menschlich nicht auf meine Fragen ein und beantwortet
auch noch die Frage, deren Antwort ich längst kenne:

Meine Frau gehört zu den erwerbsfähigen Schwerbehinderten mit 60 % GdB,
kein Rentenantrag gestellt, in ungekündigter fester Anstellung, aufgrund
langer Krankheit bereits bei der Krankenkassse ausgesteuert, derzeit ALG:

hier muß die Schwerbehinderung nur angezeigt werden, den Nachweis muß sich das Jobcenter
vom Versorgungsamt (oder von einer anderen zuständigen Behörde) selbst
einholen.
Hier gilt dann folgendes:

Höhe des Mehrbedarfs
Gehen wir vom aktuellen Regelbetrag nach § 20 SGB II vom 399 Euro aus, der ab 01.01.2015 gilt, so ergeben sich folgende Beträge:

Alleinstehende: 35% von der 100%igen (maßgeblichen) Regelleistung – 139,65 Euro
volljährige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft:35% der 90%igen (maßgeblichen) Regelleistung – 126,00 Euro
sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft (§ 20 Abs. 3 S. 1 SGB II):35% der 80%igen (maßgeblichen) Regelleistung – 112,00 Euro


Quelle: Hartz IV.org

Grundsätzlich besteht eine Amtsberatungspflicht gem. den §§ 13 - 15 SGB I.

Grundsätzlich gibt es keinen Mehrbedarf nur auf Grund der Einstufung als Schwerbehinderter.
Hat man das Merkzeichen G zuerkannt bekommen, so werden 17% Mehrbedarf gewährt. Vergleiche §23 Abs. 1 Ziffer 4

Der angesprochene Mehrbedarf von 35% wird nur zusammen mit einer Eingliederungshilfe / Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt. Vergleiche § 21 Abs. 4 SGB II

Auf Grund der gemachten Angaben kann ich im vorliegenden Fall keinen Mehrbedarf erkennen.

Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben ? Das ist doch auch ALG I - hat meine Frau bekommen.
Etwas anderes hat meine Frau mangels Beratung nicht beantragt - und arbeiten das will sie
glaube mir: Sie geht Mo-Sa max 4 Stunden arbeiten, danach ist sie so kaputt, dass sie den Rest
verschläft und nächsten Tag wieder arbeiten geht.
Pflegestufe bekomme ich, weil ich Sie anleiten und auffordern muß sich zu waschen etc., bekochen
tue ich Sie und beide Kinder, Haushaltsführung ich, Schriftwechsel, rechtliches etc.: ich. Und ich muß
Sie zu allen Terminen begleiten, auch zur Arbeit fahren weil Sie starke Antidepressiva und Tavor
(Beruhigungsmittel) nimmt. Ich bin nebenberufl. selbständig von zu Hause aus (20-2 Uhr nachts wenn ich es
kräftemäßig noch schaffe !)

Was ist damit ?
Mehrbedarf aufgrund einer verzehrenden Krankheit
Dieser krankheitsbedingte Mehrbedarf ist nur bei schweren Verläufen der Krankheit oder bei besonderen Umständen zu gewähren.

Art der Erkrankung,

Krebs (bösartiger Tumor) - 39 € pro Monat (10% vom Regelsatz)
HIV-Infektion / AIDS - 39 € pro Monat (10% vom Regelsatz)
Multiple Sklerose - 39 € pro Monat (10% vom Regelsatz)
Colitis ulcerosa - 39 € pro Monat (10% vom Regelsatz)
Morbus Crohn - 39 € pro Monat (10% vom Regelsatz)

„also“

Für erwerbsfähige Schwerbehinderte (also deine Frau) gilt das SGB II. Da gibt es einen Mehrbedarf in Höhe von 35% nach § 21 Absatz 4.

(4) Bei erwerbsfähigen behinderten Leistungsberechtigten, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 des Neunten Buches sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach § 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Zwölften Buches erbracht werden, wird ein Mehrbedarf von 35 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs anerkannt. Satz 1 kann auch nach Beendigung der dort genannten Maßnahmen während einer angemessenen Übergangszeit, vor allem einer Einarbeitungszeit, angewendet werden.

.
Dies trifft aber auf deine Frau nicht zu ALG I oder II gehört nicht zu den Leistungen zur Teihabe am Arbeitsleben nach §33 SGB IX. Hierunter fallen z. Bsp berufliche Weiterbildungen oder Umschulungen.

Daneben gibt es noch den Mehrbedarf 17%. Den enthalten aber Grundsicherungsempfänger (SGB XII), also Rentner über 65 oder bei Erwerbminderung..

Ich sehe es ähnlich wie herrhausk
17% Mehrbedarf fällt aus, den gibt es nur im SGB XII, 35% Mehrbedarf fällt aus, weil deine Frau an keiner LTA-Maßnahme teilnimmt.

10% Mehrbedarf wg. Ernährung - das entscheiden erstmal Ärzte


Die Anträge, Widersprüche und Klagen ( wie ich meine ohne Aussicht auf Erfolg) erfordern nicht nur Zeit, sondern auch Energie. Lasst Euch doch mal beraten vom Intergrationsfachdienst. Der hat nichts mit dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit zu tun. .

Klaus

menschlich hat geschrieben:
herrhausk hat geschrieben:
Grundsätzlich besteht eine Amtsberatungspflicht gem. den §§ 13 - 15 SGB I.

Grundsätzlich gibt es keinen Mehrbedarf nur auf Grund der Einstufung als Schwerbehinderter.
Hat man das Merkzeichen G zuerkannt bekommen, so werden 17% Mehrbedarf gewährt. Vergleiche §23 Abs. 1 Ziffer 4

Der angesprochene Mehrbedarf von 35% wird nur zusammen mit einer Eingliederungshilfe / Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt. Vergleiche § 21 Abs. 4 SGB II

Auf Grund der gemachten Angaben kann ich im vorliegenden Fall keinen Mehrbedarf erkennen.


Danke dir für deinen klärenden Beitrag.
Ich dachte mir schon daß der TE allwissend zu sein scheint, darum auch erfolglos ist. 😉
In so fern ist es mir eine Genugtung wenn solche ihre Grenzen der Überheblichkeit aufgezeigt bekommen.

Heidi 🥺



Danke dir Heidi für Deine Schublade, deshalb hier nochmal - was ist damit :

Mehrbedarf aufgrund einer verzehrenden Krankheit
Dieser krankheitsbedingte Mehrbedarf ist nur bei schweren Verläufen der Krankheit oder bei besonderen Umständen zu gewähren.

Art der Erkrankung,

Krebs (bösartiger Tumor) - 39 € pro Monat (10% vom Regelsatz)
HIV-Infektion / AIDS - 39 € pro Monat (10% vom Regelsatz)
Multiple Sklerose - 39 € pro Monat (10% vom Regelsatz)
Colitis ulcerosa - 39 € pro Monat (10% vom Regelsatz)
Morbus Crohn - 39 € pro Monat (10% vom Regelsatz)




Klaus123 hat geschrieben:
"also"

Für erwerbsfähige Schwerbehinderte (also deine Frau) gilt das SGB II. Da gibt es einen Mehrbedarf in Höhe von 35% nach § 21 Absatz 4.

(4) Bei erwerbsfähigen behinderten Leistungsberechtigten, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 des Neunten Buches sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach § 54 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Zwölften Buches erbracht werden, wird ein Mehrbedarf von 35 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs anerkannt. Satz 1 kann auch nach Beendigung der dort genannten Maßnahmen während einer angemessenen Übergangszeit, vor allem einer Einarbeitungszeit, angewendet werden.

.
Dies trifft aber auf deine Frau nicht zu ALG I oder II gehört nicht zu den Leistungen zur Teihabe am Arbeitsleben nach §33 SGB IX. Hierunter fallen z. Bsp berufliche Weiterbildungen oder Umschulungen.

Daneben gibt es noch den Mehrbedarf 17%. Den enthalten aber Grundsicherungsempfänger (SGB XII), also Rentner über 65 oder bei Erwerbminderung..

Ich sehe es ähnlich wie herrhausk
17% Mehrbedarf fällt aus, den gibt es nur im SGB XII, 35% Mehrbedarf fällt aus, weil deine Frau an keiner LTA-Maßnahme teilnimmt.

10% Mehrbedarf wg. Ernährung - das entscheiden erstmal Ärzte


Die Anträge, Widersprüche und Klagen ( wie ich meine ohne Aussicht auf Erfolg) erfordern nicht nur Zeit, sondern auch Energie. Lasst Euch doch mal beraten vom Intergrationsfachdienst. Der hat nichts mit dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit zu tun. .

Klaus



Der Integrationsfachdienst unterstützt die Klagen, Kontakt besteht seit über einem Jahr weil meine Frau
auf keinen Fall dauerhaft von diesem Jobcenter abhängig sein möchte !!
menschlich hat geschrieben:
herrhausk hat geschrieben:
Grundsätzlich besteht eine Amtsberatungspflicht gem. den §§ 13 - 15 SGB I.

Grundsätzlich gibt es keinen Mehrbedarf nur auf Grund der Einstufung als Schwerbehinderter.
Hat man das Merkzeichen G zuerkannt bekommen, so werden 17% Mehrbedarf gewährt. Vergleiche §23 Abs. 1 Ziffer 4

Der angesprochene Mehrbedarf von 35% wird nur zusammen mit einer Eingliederungshilfe / Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt. Vergleiche § 21 Abs. 4 SGB II

Auf Grund der gemachten Angaben kann ich im vorliegenden Fall keinen Mehrbedarf erkennen.


Danke dir für deinen klärenden Beitrag.
Ich dachte mir schon daß der TE allwissend zu sein scheint, darum auch erfolglos ist. 😉
In so fern ist es mir eine Genugtung wenn solche ihre Grenzen der Überheblichkeit aufgezeigt bekommen.

Heidi 🥺



😡 [b]Und das sagt diejenige, die mir noch heute vormittag eine glatte Fehlinformation
gegeben hatte und das im Fettdruck !

"Übrigens, eine Beratungspflicht besteht nicht!"

Dir sei übrigens vergeben, Du weißt es wirklich nicht besser !

Hallo Gwiazdka,

ich nehme an, mit dem Beitrag von Klaus ist Deine Frage beantwortet, oder?

Unter http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Krankenkostzulage-239.html findet sich ja neben dem, was Du zitiert hast, auch noch der unten fett markierte Satz:

"Mehrbedarf aufgrund einer verzehrenden Krankheit wie HIV-Infektion, fortschreitendem/fortgeschrittenen Krebsleiden, Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa (s.a. CED > Ernährung), Multiple Sklerose (s.a. Multiple Sklerose > Tipps und Selbsthilfe): Höhe wird individuell bestimmt, empfohlen wird eine Zulage von 39,90 €. Nur bei schweren Verläufen oder dem Vorliegen besonderer Umstände möglich.

Das heißt aus meiner Sicht, Ihr könnt das unter Vorlage ärztlicher Gutachten sicherlich weiter versuchen, aber wenn sich das Amt quer stellt, wird Euch eben nicht weiters bleiben als der Klageweg.
Es tut mir leid, dass die Auskunft nicht positiver ausfällt, aber wir können leider die gesetzlichen Regelungen und die Einstellungen der Ämter sowie die Tatsache, dass die Sozialämter sehr lange brauchen, etwas zu entscheiden auch nicht ändern…

Ihr wisst, dass Ihr über eine (relativ kostengünstige) Mitgliedschaft beim VdK Unterstützung in sozialrechtlichen Angelegenheiten bekommen könnt?


Besten Gruß, ananim

Ja, es sind alle Fragen beantwortet, danke Klaus, danke ananim.

Meine Frau hatte einen 6-8 cm (6 breit / 8 tief) großen sehr aggressiven Tumor, zur Rezidivgefahr
brauche ich hier nichts zu schreiben. 26 x Chemo, 33x Bestrahlung, danach Tamoxifen, eine
Gallenblasen-OP (tamoxifen indiziert), schwere Leberentzündung, medikamentös bedingte Gewichts-
zunahme von 65kg auf 98 kg innerhalb 6 Monaten (davon 4 im Krankenhaus).
Seit 2 1/2 jahren eine schwere Depression mit psychotischen Symptomen (Angstpsychose) und
Wahnvorstellungen.

Das ist alles attestiert und liegt dem Jobcenter vor !

Es geht bestimmt noch schlimmer, z.B. sterben…

Gwiazdka hat geschrieben:




😡 [b]Und das sagt diejenige, die mir noch heute vormittag eine glatte Fehlinformation
gegeben hatte und das im Fettdruck !

"Übrigens, eine Beratungspflicht besteht nicht!"

Dir sei übrigens vergeben, Du weißt es wirklich nicht besser !



Ach Gottchen, nun wird er unleidlich! 😃
Ist doch schön daß du es besser weisst, du hast ja hinreichend Erfolg damit wie man sieht. 😃 😃
Da stehe ich gerne hinten an und verneige mich vor einem allwissenden Menschen. 🥺
Fehlinformation? Nein, nicht wirklich aber wer die Klappe nicht aufmacht und nachfragt wird auch nicht aufgeklärt, worüber auch. 😃
Aber der Allwissende liest natürlich mehr als der Gesetzestext wirklich aussagt.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/13.html
Wenn dein Auftreten bei den Behörden ähnlich ist wie hier dann wundert mich gar nichts!
Eher freut es mich.

Heidi 😛
menschlich hat geschrieben:
Gwiazdka hat geschrieben:




😡 [b]Und das sagt diejenige, die mir noch heute vormittag eine glatte Fehlinformation
gegeben hatte und das im Fettdruck !

"Übrigens, eine Beratungspflicht besteht nicht!"

Dir sei übrigens vergeben, Du weißt es wirklich nicht besser !



Ach Gottchen, nun wird er unleidlich! 😃
Ist doch schön daß du es besser weisst, du hast ja hinreichend Erfolg damit wie man sieht. 😃 😃
Da stehe ich gerne hinten an und verneige mich vor einem allwissenden Menschen. 🥺
Fehlinformation? Nein, nicht wirklich aber wer die Klappe nicht aufmacht und nachfragt wird auch nicht aufgeklärt, worüber auch. 😃
Aber der Allwissende liest natürlich mehr als der Gesetzestext wirklich aussagt.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/13.html
Wenn dein Auftreten bei den Behörden ähnlich ist wie hier dann wundert mich gar nichts!
Eher freut es mich.

Heidi 😛



[b] Sie hatte das letzte Wort und damit auch die Frage beantwortet wer hier der
Besserwisser ist - wir machen uns hier schlau und haben ja schon ein paar Klagen gewonnen,
den Rest schaffen wir auch noch.

Unsere Fragen sind inzwischen von allen anderen ausreichend
beantwortet - bleibt nur noch 1 Frage: Für welches Jobcenter arbeitet die Heidi denn ?


Vielen Dank - wir melden uns nicht mehr - wer will läßt sich von Heidi weiter unterhalten.
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