Rückkehr in die GKV nach Schwerbehinderung

Ich bin seit kurzem schwerbehindert und haben die Rückkehrmöglichkeit in die Gesetzliche Krankenkasse genutzt. Seit dem 1.9. bin ich Mitglied der GKV!

Das Problem ist nun: Meine alte PKV will mich nicht gehen lassen. Sie sagt, ich hätte kein Sonderkündigungsrecht und meine Kündigung würde erst zum April nächsten Jahres angenommen. Ich fände es aber seltsam, wenn man in der Zeit doppelte Beiträge zahlen müsste. Einmal die alten Beiträge an die alte PKV, und dazu noch die Beiträge zu neuen GKV. Hat jemand von Euch dieses Problem auch gehabt?

Antworten

  • Hallo jomep,
    was ist seltsam daran wenn jemand auf einen Vertrag mit rechtlicher Kündigungsfrist verweist?
    Du kannst versuchen daß die PKV dich aus Kulanz früher aus dem Vertrag entlässt, wenn nicht mußt du eben 2mal zahlen.

    Heidi
  • Hallo menschlich, d.h. es gibt Deiner Meinung nach kein Sonderkündigungsrecht in diesem Falle? Jomep
  • Nein, warum sollte es das geben? Hat die Kasse Leistungen versagt?
    Nein

    Heidi
  • Hallo Heidi,

    naja die monatlichen Beiträge einer Krankenversicherung sind ja kein Schnäppchen. Der Gesetzgeber hat irgendwo in ein Gesetz reingeschrieben, dass man mit einer Schwerbehinderung sofort und ja auch nur innerhalb von 3 Monaten in die GKV wechseln kann. Dann muss sich doch genau dieser Gesetzgeber auch Gedanken gemacht haben, wie man denn in diesem Fall aus der PKV raus kommt. Das ist ja grundsätzlich ein zusammenhängender Vorgang 😀 Es gibt wahrscheinlich viele Familien, die nicht in der Lage wären, Monate lang zwei Krankenversicherungen parallel zu bezahlen. Die würden dann das Rückkehrrecht in die GKV also nicht nutzen können. Also ein Gesetz für Besserverdiener?

    Viele Grüße
    Jomep
  • Warum nur wird eigenes Unvermögen immer dem Gesetzgeber zugeschoben?

    Der Vertragsunterzeichner ist verantwortlich für die geltenden Vertragsbedingungen die er unterschrieben hat. Schwerbehinderung als Sonderkündigungsrecht steht nicht im Vertrag drin als hast du auch keins!

    Heidi 👿
  • Hallo Heidi,

    Du schreibst wie ein Versicherungsvertreter 😳

    Ich geb Dir mal einen Tipp, wie Deine erste Antwort auch hätte aussehen können, so dass Du gar nicht in die Lage hättest kommen müssen, anderen Dir nicht bekannten Personen Unvermögen 😡 zu unterstellen:

    "Ein Sonderkündigungsrecht gibt es in diesem Fall nicht. Du kannst nur ordentlich kündigen. In der Zeit bis zum ordentlichen Kündigungstermin musst Du grundsätzlich die Beiträge für GKV und PKV parallel zahlen. Das ist natürlich alles andere als ideal. Viele private Krankenkassen (?) sind aber in solchen Fällen kulant und entlassen ihren Kunden freiwillig früher aus dem Vertrag."

    Ich denk mal das ist was Du meintest. Ich spreche dann mal mit meiner privaten Krankenkasse.

    Vielen Dank und Viele Grüße
    Jomep

    P.S.: Noch andere Meinungen zu diesem Thema?
  • menschlich hat geschrieben:
    Hallo jomep,
    was ist seltsam daran wenn jemand auf einen Vertrag mit rechtlicher Kündigungsfrist verweist?
    Du kannst versuchen daß die PKV dich aus Kulanz früher aus dem Vertrag entlässt, wenn nicht mußt du eben 2mal zahlen.

    Heidi


    Sorry, zu dem Unvermögen kommt noch Leseschwäche dazu!
    Ich schreibe mit Erfahrungen aus 35 Berufsjahren im sozialen Bereich.
    Gute Planung ist bestes Ergebnis.

    Menschen die eigene Fehler/Nachlässigkeit auf andere versuchen abzuschieben sind mir supekt und erhalten klar und deutliche Antworten.

    Heidi
  • Hallo,

    die Voraussetzungen für eine Sonderkündigungsrecht in der private KV sind in § 205 VVG genannt: http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__205.html

    Wenn keiner dieser Gründe vorliegt, bleibt Dir tastsächlich nur auf die Kulanz der privaten Versicherung zu hoffen.

    Besten Gruß und viel Glück, ananim


  • Hallo ananim,

    vielen lieben Dank!

    In dem Artikel steht unter Punkt 2, ein wenig für dieses Forum gekürzt: "Wird eine versicherte Person kranken- oder pflegeversicherungspflichtig, kann der Versicherungsnehmer rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. [..] Der Versicherungspflicht steht der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung [..] gleich."

    Na dann müsste das ja doch gehen!

    Meine Kinder waren auch in der PKV und sind jetzt in der GKV mit mir familienversichert - daher schein ich ja offensichtlich einen "gesetzlichen Anspruch auf Familienversicherung" zu haben. Und die Versicherungspflicht steht dem gleich. D.h. ich kann rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen.

    Wie gesagt ich sprech morgen nochmal mit der Versicherung. Danke für Deinen Tipp, ananim.

    Viele Grüße
    Jomep
  • Jomep,
    lass uns bitte wissen was die PKV gesagt hat zu deiner Wunschklausel im Sonderkündigungsrecht!

    Heidi 😃
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