Nachteilsausgleich Gymnasium für Sohn mit seelischer Behinderung GdB50, gibt es Hilfen, wie ist die

Unser Sohn ist 19. Er ist Schüler in einem Gymnasium, seit sieben Jahren. Diagnose Asperger Syndrom, ADS. Er hat Pflegestufe und seit Ende August einen Schwerbehindertenausweis GdB 50 (Merkzeichen H wurde ihm ein Tag vor seiner Volljährigkeit abgesprochen.) Nun hat er schon seit der 11. Klasse immense Probleme in der Schule, ich rede und schreibe und rede und forsche und teile mit...aber so richtig wollen sie nicht. Warum sperren sich manche Lehrer, gegen diesen Nachteilsausgleich, der unserem Sohn eigentlich schon seit sieben Jahren zusteht? Ich suche nach Ratschlägen, wie viel Recht haben wir, Schwerbehindertenausweis liegt ja vor. Wir kämpfen jetzt seit Jahren. Vielen Dank für jede Antwort!

Antworten

  • Hallo Sylv,

    Die Rechtslage ist so, daß Dein Sohn durch den GdB 50% Schwerbehindertenstatus hat.

    Beim Nachteilsausgleich ist es so, daß weil die Bildung Ländersache ist, es in jedem Bundesland etwas andere Regelungen gibt.
    Zuständig ist das Kultusministerium Deines Bundeslandes in dem ihr euren Wohnsitz habt.

    Allerdings sieht die Kultusministerkonferenz aller Bundesländer schon seit ca. 10 Jahren Nachteilsausgleiche für Behinderte an Regelschulen vor.

    Es gibt auch Hilfen, wie zusätzliche Förderung oder Betreuung während des Unterrichts durch eine Sonderpäd. Fachkraft, allerdings darf diese den Umfang nicht überschreiten, der in einer Sondereinrichtung anteilig für einen Einzelfall aufgewendet werden würde.

    Ansprechpartner für die Anträge und das Recht ist das Kultusministerium Deines Bundeslandes.

    LG

    Surfer

  • Hallo Surfer,

    Vielen Dank für Deine Antwort.

    Ich habe bereits online in meinem abendlichen Suchen eine Dokumentation des Kultusministeriums für unser Bundesland gefunden. Die PDF Datei habe ich an den Tutor unseres Sohnes geschickt. Leider muss ich gestehen, dass sich die Schulen etwas schwer tun, bis jetzt war das auch immer mehr oder weniger ok. Nun braucht unser Sohn aber diesen Nachteilsausgleich, den er eigentlich schon viel eher erhalten hätte sollen! Ich bin traurig, dass ich immer wieder kämpfen muss, verlange ich denn zu viel? Für mein Kind?
    Nein, ich denke nicht.

    LG Sylvia
  • Hallo Sylvia,

    mir wird nicht ganz klar, was genau Du für Deinen Sohn willst. Geht es um eine Fachkratft? Um Erleichterungen bei Prüfungen?


    In jedem FAll wäre die Frage, ob Du schon mal das Gespräch mit der Schulleitung gesucht hattest? Wenn das nicht fruchtet würde ich mich an Deiner Stelle auch mindestens eine Ebene höher wende, aber nicht einfach Brief hinschreiben, sondern durchtelefonieren und rausfinden, wer zuständig ist.

    Besten Gruß, ananim
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