verhinderungspflege für 28 tage

bekomme für verhinderungspflege bei einem bekannten einmalig 240 euro. werden diese versteuert? bin selbst rentner.

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  • Hallo pirminius,
    Steuerliches Privileg des Pflegegeldes
    Erhält die Pflegeperson Pflegegeld, so ist dieses steuerrechtlich privilegiert, d.h. das Pflegegeld gilt als steuerfreies Einkommen.
    § 3 Nr.36 EstG1 stellt Pflegegeld von der Besteuerung frei, das Angehörige oder moralisch/sittlich dazu verpflichtete Personen erhalten, die Pflegeleistungen zur Grundpflege oder hauswirt-schaftlichen Versorgung erbringen. Steht die steuerpflichtige Pflegeperson dagegen in keinem Angehörigenverhältnis zu dem Pflegebedürftigen bzw. besteht keine sittliche Pflicht zur Pflege, entfällt das Steuerprivileg. Die mit der Pflege erzielten Einkünfte unterliegen unter diesen Bedingungen der normalen Steuerpflicht.
    Wer steuerrechtlich zu den Angehörigen zählt, ist in § 15 der Abgabenordnung2 geregelt.

    Solltest du als Rentner bisher nicht EInkommensteuerpflichtig sein, sind die 20,-€ monatlich nicht relevant.Es bleibt alles beim alten.

    Heidi
  • Hallo pirminius,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf "Frage beantwortet". 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an die Community, meine Kollegen oder mich. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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