WfbM, Grundsicherung und Vermögen

Hallo liebes Forum,

ich bräuchte Rat bei folgender Situation:
Ein junger Erwachsener (unter 25) ist seit 2 Jahren in einer WfbMseit 2 Jahren beschäftigt (seit diesem Jahr auf einem Außenarbeitsplatz) und erhält hier einen "Lohn" von unter 100 Euro. Jetzt wurde er durch Zufall darauf aufmerksam gemacht, dass ihm Grundsicherung zusteht. Da er noch bei seinen Eltern lebt, lief er finanziell einfach weiter so mit... Geht ja alles immer irgendwie. Jetzt würde er gerne Grundsicherung beantragen, allerdings hat er noch ein Sparbuch auf seinem Namen mit knapp 6000 Euro drauf. Dieses Geld ist erspart für den Führerschein, der bald beginnen soll. Aufgrund Handicap kann der teuer werden...

Wie geht man jetzt am besten vor, wenn man Grundsicherung beantragen möchte? Er müsste das Geld ja eigentlich "verleben", um unter die Vermögensgrenze zu kommen. Aber er möchte ja den Führerschein davon machen, was ja auch förderlich für die Berufsfindung ist.

Und wie würde der Abbau des Vermögens funktionieren, wenn jemand zuhause lebt und bisher halt bei den Eltern mitgelaufen ist? Nimmt man dann einen Schätzwert und hebt den von jetzt an monatlich vom Sparbuch ab und dann kann man Grundsicherung beantragen? Zahlt er dann bei seinen Eltern Miete?

Wie geht man in so einer Situation am besten vor?

Vielen Dank für Infos 😀

Antworten

  • Hallo Tschakka,
    sind die 100,- Einkommen im Monat?
    Wenn ja hätte er Anspruch auf Grundsicherung, wobei das Einkommen angerechnet wird.
    Was das Vermögen betrift hat das Amt ermessensspielraum. am besten dem Amt glaubhaft versichern daß das Vermögen gebunden an den Führerschein ist! Vielleicht kannst du dich dazu verpflichten in Kürze damit zu beginnen und einen Nachweis vorlegen. Der Führerschein bedeute ja auch berufliche und soziale Vorteile die später die Ämter nicht belasten würden.
    Jetzt noch ausgeben oder transferieren geht nicht, das Amt bekommt das mit und Ärger ist vorprogrammiert.
    Wird das vom Amt nicht anerkannt müssen 3400,-€ verbraucht werden bevor du erstmals Grundsicherung bekommst. Der Verbrauch wird bemessen an dem was du an Grundsicherung monatlich bekommen würdest.
    Was Miete zahlen betrifft kannst du nicht plötzlich damit anfangen, das fällt auf.
    Wenn, dann mit den Eltern einen schön länger laufenden Mietvertrag aufsetzen aus dem auch die Umlagen und Heizkosten hervorgehen.
    Zu beachten ist daß die Eltern die Mieteinnahmen versteuern müssen.
    http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Sozialhilfe/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html

    Anrechenbares Vermögen

    Auf die Grundsicherung wird sämtliches Vermögen angerechnet, welches der Antragsteller besitzt. Zu diesem zählt Immobilien- und Grundvermögen, das Auto sowie sämtliches Bar- und Sparvermögen und auch Kapitalanlagen.Weitere Auflistungen zum anrechenbaren Vermögen bei der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung führt der § 90 SGB XII auf.

    Vom Vermögen kann ein Betrag von 2.600 Euro bei Alleinstehenden und 3.214 Euro bei nicht getrennt lebenden Verheirateten/ in einer Lebenspartnerschaft lebenden Personen abgezogen werden.


    Heidi
  • Hallo Heidi,

    Vielen Dank für deine schnelle und fundierte Antwort, das hilft mir dabei, alles zu sortieren. Werden mit dem Amt das Gespräch suchen und mal schauen, ob es möglich ist, das Geld zweckgebunden für einen Führerschein zu nutzen.

    Ja, die knapp 100€ sind pro Monat. Laut Amt bekäme er grob geschätzt 200 - 300 € Grundsicherung, es reicht kaum, um allein davon zu leben, aber es würde eine Weile dauern, bis das Vermögen bei diesem Satz "verlebt" wäre.

    Danke nochmal 😀
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