ich habe einen schwerbehindertenausweis mit 60% unbefristet gültig. Kann die Behörde einen unbefrist

die Behörde will von 60 auf 30% kürzen darf sie das bei einem unbefristeten Ausweis?

Antworten

  • Ja,

    klar darf die Behörde bei einer gesunheitlichen Veränderung den GdB neu bemessen.


    Leider ist deine Fragestellung zur genaueren Beurteilung der Situation unzureichend.
  • The user and all related content has been deleted.
  • henry-pierre hat geschrieben:
    die Behörde will von 60 auf 30% kürzen darf sie das bei einem unbefristeten Ausweis?


    Hallo henry-pierre,
    die Behörde darf erst einmal alles, wenn sie meint die Schwerbehinderung hat sich gebessert wird sie ein neues Gutachten erstellen lassen, das ist ihr Recht.
    Gibt das Gutachten der Behörde recht steht dir die Möglichkeit des Widerspruchs offen.
    Du siehst, wir Bürger haben neben Rechten auch Pflichten, in diesem Fall der Anweisung des Amtes zu folgen und sie zu unterstützen.

    Zusatz:

    Ohne Begründung und neuer Begutachtung darf sie natürlich nicht einfach kürzen, dem mußt du widersprechen wenn dem so ist.

    Heidi
Diese Diskussion wurde geschlossen.