Hilfsmittel Neuverordnung

Hallo,

ich habe eine Neuverordnung für einen Rollator bekommen.

Das Sanitätshaus rief mich daraufhin an und meinte, da es eine Zweitverordnung ist müsste auf dem Rezept Zweitverordnung stehen.

Mein alter Rollator habe ich vor 8 Jahren bekommen und soll repariert werden.

Wie oft hat man Anspruch auf neue Hilfsmittel?

LG
Bianca78

Antworten

  • Hallo Bianca,
    ein Anspruch auf ein "Neues" Hilfsmittel besteht nicht! Anspruch auf ein anders Hilfsmittel besteht wenn das alte unbrauchbar oder nicht mehr reparabel bzw die Kosten der Reparatur unwirtschaftlich ist.
    Zweitverordnung muß nur auf dem Rezept stehen wenn du den alten Rollator behälst, was ja wohl nicht der Fall sein wird.
    Soll der alte Rollator repariert werden brauchst du einen Reparaturschein von der KK.
    Irgend jemand wirft da etwas durcheinander.

    Heidi
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