Hallo sammy,
durch den Antragswulst mußt du durch, zuständig ist die Rentenversicherung.
Vielleicht hilft dir der Link etwas weiter.
http://www.myhandicap.de/mobilitaet-behinderung/behindertenfahrzeuge/kauf-finanzierung/kfz-hilfe-behinderte-menschen/
Formulare bekommst du hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/03_reha/_DRV_Paket_Rehabilitation_Kraftfahrzeughilfe.html
Ich habe aber leise Zweifel ob du nachträglich deine Kosten erstattet bekommst.
Heidi
Hi Sammy,
Ich fahre auch mit Links-Gas, schon seit 37 Jahren. Kenne daher die Anträge für die Kfz Beihilfe, das ist wirklich ein ordentlicher Aufwand. Amtliche Bescheinigung vom Vermessungsamt/Stadtbauamt wie weit es von meiner Wohnung zur Haltestelle ist usw., da wartet man Wochen darauf. Ich habe es noch nie fertiggebracht einen Antrag schneller als in 12 Monaten durchzubekommen. Entscheidend ist das Datum der Antragsstellung und das muss vor irgendwelchen Ausgaben sein.
Mir ging recht überraschend mal ein Auto kaputt, an einem Samstag. Erster Gedanke, wie komme ich am Montag zur Arbeit. Daher habe ich mich ganz schnell um einen Neuen bemüht inkl. Umbau und erst nachträglich den Antrag gestellt. Das war mein dritter Antrag, daher eigentlich war klar, dass ich Beihilfe bekomme. Nach 12 Monaten eine Ablehnung im Widerspruchsverfahren - verspätete Antragsstellung.
Als nachträglich besteht so gut wie keine Chance. Immerhin den Umbau, wie auch die Mehrkosten für Automatik/Servolenkung kannst du von den Steuern absetzten.
Klaus
Danke für eure antworten es ist immerhin ein Trost, dass man nicht allein ist, aber offen gestanden finde ich das eine frechheit von den Ämtern. Ich meine, bei 12 Monaten bearbeitungszeit hab ich meinen Job schon dreimal verloren. Welcher berufstätige mensch soll das denn organisiert bekommen? Ich hab mich wegen meiner Behinderung eigentlich nie bewusst benachteiligt gefühlt, aber jetzt, wo ich arbeiten gehe also aus den leistungsbezügen von alg II raus bin und meinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann, fühl ich mich richtig verarscht. Dann liest man, was man doch alles für tolle rechte hat. Die fahrschule wundert sich auch darüber, dass ich nicht gefördert werde und andere nicht behinderte sagen einem so schlaue Sätze wie „du hast doch so viele Vorteile mit deiner behinderung“. Ich frag mich wo die sind. Es kann doch nicht ziel des Staates sein, dass man als behinderter mensch, der voll erwerbstätig ist dann nicht arbeiten gehen kann, weil so ein pipifax dazwischen steht. Das da Dinge, die einem eigentlich laut Gesetz eh zustehen plötzlich keine Relevanz mehr haben, weil man ja den Antrag nicht vorher gestellt hat. Dazu hat man ja nicht immer die Möglichkeit. Ich hab ja erst gar keinen Antrag bekommen können. Das versorgungsamt verwies mich ans Arbeitsamt und die nette Frau vom Arbeitsamt hat mir zwar erzählt, dass es da Maßnahmen gibt, in denen man binnen von zwei Wochen den Führerschein bekommt, aber mir stünde das ja nicht zu, denn es interessiert ja auch keinen wie sie zur arbeit kommt. Wenn ich gekonnt hätte, wäre persönlich hin gegangen, aber ich war ja von 7 - 18 oder 20 uhr (je nach dem, ob ich überstunden machen musste) damit beschäftigt zu arbeiten und die pendlerfahrten zu bewältigen.
Nehmt meine schimpftirade nicht persönlich, mich regt das alles nur so unheimlich auf. Ich verstehe den Sinn der Kfz Beihilfe nicht, wenn man quasi gar keine Chance hat das in Anspruch zu nehmen.
Übrigens Heidi, wieso die rentenkasse? Meines Erachtens ist das Arbeitsamt zuständig, ich bin ja voll erwerbsfähig
@Klaus: endlich noch einer mit linksgas sonst hab ich ja noch keinen kennen gelernt, der auch mit linksgas fährt. An sich is das ja auch keine so große sache, wenn da nich die liebe Bürokratie wäre.
Ich hab gelesen, dass das auto, was mit Kfz Beihilfe erwerben möchten, dann aber auch bestimmte Dinge erfüllen muss. Is das richtig? So alter, km stand etc.
Mein auto wäre vermutlich eh nicht bezalt worden, auch wenn ich den Antrag rechtzeitig gestellt hätte. Ich wollte mich bei meinem ersten auto ja nicht gleich so hoch verschulden und ein neuwagen war mir zu viel. Also mit der Erstattung der kosten für das auto rechne ich sowieso nich. Aber der Umbau und teilweise kosten für den Führerschein. Gibt’s denn gar keine Chance den Führerschein über außergewöhnliche belastungen in der Steuer geltend zu machen? Ich hab gelesen, dass das unter Umständen möglich ist, aber im Gesetz stehen ja auch soviele rechte, die man eh nie bekommen kann, also wer weiß ob das jemals jemand bekommen hat lol