Meine Frau (Rollstuhlfahrer in) und ich wollen in den Urlaub fliegen. Nun sagte uns die AOK, dass wi

Okay, man kann Rollstühle vor Ort mieten. Wie bekomme ich aber meine Frau vom Flieger zum Vermieter?

Antworten

  • Hallo sven,
    mit welcher Begründung darfst du den Rollstuhl nicht mitnehmen?
    Habe ich ja noch nie gehört. Ggf extra versichern und gut ist.

    Heidi
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  • Danke Leute für die schnellen Antworten! Werde wegen der Versicherung bei LH nachfragen.
    Was die Begründung angeht so gab es keine l
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  • Was mir zuallererst bei dieser Frage einfällt:
    woher weiss überhaupt die Kr-kasse von deinen Urlaubsplänen und dass der Rolli
    da involviert ist? Sowas fragt man doch erst gar nicht "ob man den Rolli mitnehmen darf" 🥺
    kopfschüttelnde Helen
  • Da die Kassen, allen voran die allgemeinen Ortskrankenkassen, ohnehin so gut wie Alles pauschal ablehnen und nur bei Einspruch ihre Entscheidung ändern, wird ein formloser Einspruch gegen die Entscheidung wahrscheinlich aussichtsreich sein. Wichtig ist eine Fristsetzung, sonst könnte die Sache von der Kasse einfach ausgesessen werden. Eine stillschweigende Vereinbarung (sinngem. "höre ich bis xxx nichts von Ihnen, gilt der Einspruch als angenommen") kann ein wenig Druck ausüben, hat aber keinen rechtlichen Bestand.

    Grüße
    Dirk
  • Das Gleiche wurde mir von dem Sanitätshaus mitgeteilt..... der Rollstuhl KANN beschädigt werden " sie wissen wie man am Flughafen mit dem Gepäck umgeht" und wenn sie sterben dieser Rollstuhl wird für einen anderen Patient gebraucht. Das ist UNSER EIGENTUM und sie mieten ihn nur... wir als Eigentümer erlauben das nicht..... Wegen einer Versicherung kam " es gibt keine die sowas abdeckt und wenn eine Dubiöse das tut.... lehnen wir ab". Klar und eindeutig geklärt oder?

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  • Eine Versicherung ist m.E. Unnötig. Die KK muss Sch t dem Hilfsmittel versorgen.,ob sie das kauft oder leiht, ist nicht dein Problem. Ist das Hilfsmittel nicht mehr da, muss sie dich neu versorgen. Ob sie gegen 3. Schadenersatz verlangt, ist nicht deine Sorge.
    Du musst mit dem Hilfsmittel adäquat umgehen. Mehr nicht. Beim Flug darf der rolli nicht mit in die Kabine. Du gibst ihn am Gate ab und kriegst ihn in der Regel dort auch wieder. Wenn er dabei weg kommt oder beschädigt wird, ist das zwar blöd aber nicht dein Problem.
    Im Zweifelsfall bei einem RA für Sozialrecht nachfragen.
  • Hallo sven1966usa,

    Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Wie seid Ihr nun vorgegangen?
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