die deutsche Rentenversicherung hat mich gefragt , ob rente mit voller Erwerbsminderung bis 31.8.18

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  • Hallo Emmert-Hammon,
    stell doch die Frage besser der Rentenversicherung, die kann dir sagen was du, entsprechend dem Modell, an Rente bekommst, dann kannst du selber entscheiden.

    Heidi
  • Hallo,
    naja hin und wieder gibt es auch hier Leute die etwas Ahnung haben.
    "also"
    Ich gehe mal davon aus, dass die Rente ab 1.6.15 die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderung ist. Hier sind 10,8% Abschlag einberechnet, bei deiner vollen EM-Rente aber auch. Daher finanziell "g'hupft wie g'sprungen". Eine volle EM Rente kann auch, wenn die Zeit gekommen ist, in eine Altersrente umewandelt werden. Normalerweise kann die Rentenart nicht gewechselt werden. Unterschiede gibt es bei den Grenzen des Hinzuverdienst und bei der jeweiligen Kürzung bei Überschreitung.
    Beispiel:
    EM Rente
    Rentenunschädlich sind 450€ im Monat (max 2 mal im Jahr 900€). Liegst du darüber wird dir die volle EM Rente auf 3/4, 1/2, 1/4 gekürzt, je nach Zuverdienst. Hättest du in den letzten 3 Jahren vor Renteneintritt soviel verdient wie der Durchschnitt (2015 - 2916€) wären deine Hinzuverdienstgrenzen bei der EM Rente folgende:
    Kürzung auf 3/4 bis 1445€, auf 1/2 bis 1956€, auf 1/4 bis 2381€.

    Altersrente
    Unschädlich 450€. Aber andere Hinzuverdienstgrenzen, zudem wird nicht auch 3/4,1/2,1/4 gekürzt sondern auf 2/3, 1/2, 1/3.
    Die Grenzen sind beim Duchschnitt:
    Kürzung auf 2/3 bis 1105€, Kürzung aus 1/2 bis 1615€, Kürzung auf 1/3 bis 2126€

    Das sind die einzigen Unterschiede die ich kenne. Solange du nicht mehr als 450€ hinzu verdienst oder gar nichts, ist es wohl egal welche Rentenart.

    Klaus

    😃 meine Ratschlagmaschine läuft doch wie geschmiert - habe Mittagspause
  • Klaus123 hat geschrieben:
    Hallo,
    naja hin und wieder gibt es auch hier Leute die etwas Ahnung haben.
    "also"
    Ich gehe mal davon aus, dass die Rente ab 1.6.15 die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderung ist.


    Hallo Klaus 123,
    keine Frage, ich habe nicht behauptet daß hier Leute keine Ahnung davon haben. 😃
    Bei so etwas wichtigen und unumkehrbaren kann aber alleine meine Rentenversicherung mir verbindliche Aussagen und Angaben machen. Im Zweifel kann ich bei Fehlern gegen die RV vorgehen, gegen Ratgeber vom Forum nicht.

    Heidi
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