Besteht die Möglichkeit, für einen Behinderten über das 27. Lebensjahr hinaus Waisenrente zu beantra

Ich betreue einen Behinderten - Auszug aus der fachärztlichen Bescheinigung: „Diagnostisch bestehen bei ihm eine leicht- bis mittlgradige Intelligenzminderung sowie anamnestisch eine Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis“. Dem Betreuten - Alter 51 Jahre - sind nun beide Elternteile verstorben. Hat es Sinn eine Waisenrente zu beantragen? Wegen seiner Behinderung kann der Betreute nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen. Er ist in einer Einrichtung untergebracht, bezieht dort nur Taschengeld. Die Heimkosten werden von einer Erwerbsminderungsrente und Sozialhilfe gedeckt.

Hallo,

meinem Verständnis nach nein, siehe: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/07a_renten_an_hinterbliebene/01_halb_und_vollwaisenrente.html

Alledings würde das vermutlich auch nicht helfen, da die Sozialbehörden vermutlich auf eine Rente zugreifen würden, um die Kosten für die Unterbringung etc zu finanzieren - d.h. er würde auch dann, zumindest, wenn er weiter im Heim lebt, nur das Taschengeld haben.

Tut mir leid, dass die Auskunft nicht positiver ausfällt und alles Gute für Deinen Klienten, ananim