Sonderurlaub mit Schwerbehindertenausweis

Hallo, ich habe seit 2004 einen Schwerbehindertenausweis mit 50% wegen Schwerhörigkeit. (Merkzeichen RF).
Mein Chef bzw. sein Steuerbüro sind der Ansicht, das mir die 5 Tage Sonderurlaub nicht zustehen.Als Begründung wird mir immer das Merkzeichen genannt. Im Schwerbehindertenrecht habe ich allerdings nichts darüber gefunden, das mir das nicht zusteht. Es wäre sehr nett, wenn mir jemand helfen könnte.

Antworten

  • Hallo Danni

    Dein Arbeitgeber ist hier falsch in formiert. Als schwerbehinderter Mensch gemäß dem Sozialgesetzbuch gilt man mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50%. Ein eventuell nicht vorhandenes zusätzliches Kennzeichen ist dabei unerheblich. Hier sind 2 Links wodrauf Du Deinen Arbeitgeber entsprechend hinweisen kannst. Bei Dir besteht eventuell die Möglichkeit, für die letzten 3-4 Jahre nachträglich einen finanziellen Ausgleich zu fordern. Hier würde ich Dir raten, falls Du Mitglied einer Gewerkschaft bist Dich entsprechend beraten zu lassen. Eventuell wird Dir zur Durchsetzung Deine Rechte ein Anwalt kostenfrei zur Verfügung gestellt. Alternativ mußt Du Dich selbst um einen Anwalt für Arbeitsrecht kümmern. Hier die Links

    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/125.html

    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/2.html

    LG Nobby
  • Vielen Dank, ich habe mir die Gesetzestexte ausgedruckt und werde sie ihm vorlegen.
    Für die letzten Jahre wird der Anspruch sicher verfallen sein.


    LG Dani
  • Hallo Dani 1977,

    Das alleinige Kriterium ist der Schwerbehindertenstatus und der ist mit mind. 50% erreicht.

    Was das andere betrift, wenn Du Mitglied beim VDK oder beim Sozialverband Deutschland bist, stellen auch die kostenlos den Anwalt.

    Du könntest Dich zur Regelung der Sache auch an die Schwerbehindertenvertretung Deines Betriebs wenden oder an den Integrationsfachdienst.

    LG

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