wie lange kann ich mit meinem Ausweis zur Parkerleichterung auf einem Behindertenparkplatz stehe.
Ich möchte mit der Bahn eine drei tägige Reise machen. Da ich Rollstuhl fahrer bin, ist es für mich am besten mit meinem PKW zum Bahnhof zu fahren. Darf ich dann aber den Wagen dort auf einem Behinderten Parkplatz drei Tage stehen lassen, bis ich wieder zurück komme ?
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Antworten
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Hallo maxi,
wenn Du dein Fahrzeug mit dem entsprechenden Sonderparkausweis auf einem Behindertenparkplatz abstellst, sollte das für drei Tage eigentlich problemlos möglich sein.
Viel Spaß bei Deiner Reise 😀
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Vielen Dank Justin,
natürlich habe ich einen Ausweis um auf einen Behindertenplatz zu parken.
Weisst du vielleicht, ob s da eine gesetzliche Aussage zu gibt. Ich habe
da nichts gefunden. Ich glaube, ich probiere es einfach und wenn es dann
ein Busgeld gibt, muss man sich darum kümmern.
mit freundlichen Grüßen
Max
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Hallo Max,
Justin irrt hier.
Mit einem Parkausweis für Behinderten Parkplätze, darf man auf den *Behinderten Parkplätzen * höchstens 24 Stunden parken, es sei denn es steht vor Ort am Schild ein anderer Hinweis.
Anders sieht es auf normalen Parkplätzen und an der Strasse aus. Dort kann man mit dem Auweis unbegrenzt parken.
Nette Yeggdrasil
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Hallo Yeggdrasil,
meinen Informationen nach gibt es keine 24stündige Beschränkung zum Parken auf Behindertenparkplätzen, aber wenn Deine Informationen vielleicht aktueller sind, lasse ich mich gern auf den aktuellen Stand bringen 😀
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Hallo Justin,
in meinem Beipackzettel der ausstellenden Stadt, ist dies so vermerkt. Im Internet weisen einige Seiten auf die 24 Std Regel hin, wenn man nach Parkdauer auf Behinderten Parkplätzen googelt. Und Steffen hat hier im Forum schon am 1.12.10 genau diese Frage gestellt und von Cavus75 und von Lyn ( 2 sehr anerkannten Fachleuten) genau diese 24 Std Regel als Antwort bekommen.
Frage ist allerdings, welche Strafe man zu erwarten hat, wenn man länger parkt und aufgeschrieben wird?
Nette Grüße Yeggdrasil 😃
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Ich hab grad ein Link gefunden
http://www.autoanpassung.de/infothek/mit_dem_auto_unterwegs/behindertenparkplaetze.html
zitat : ( aus dem Link kopiert.-)
in Einzelfällen kostenlos auf Kundenparkplätzen an Bahnhöfen der Deutschen Bahn (DB) zu parken. Da es sich hier jedoch nicht um öffentlichen Verkehrsraum, sondern um Privatgelände der DB handelt, sollten behinderte Menschen sich unbedingt genau über die Bedingungen informieren.
Kraftfahrzeuge mit einer Parkerleichterung dürfen an diesen Stellen höchstens 24 Stunden geparkt werden. Beantragt werden kann der orange Parkausweis beim zuständigen Straßenverkehrsamt.
Lieber Gruss
Bea
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Vielen Dank Euch Allen. Ihr habt mir sehr geholfen. Werde mich an die 24 Std. Regelung halten und gleichzeitig bei dem betreffenden Bahnhof einmal nachfragen. noch eine Frage: Oben links ist ein Link " Jetzt bewerten ". Aber wenn ich darauf klicke passiert nichts.
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