muss ich gleichstellung neuem arbeitgeber mitteilen?

hallo,
ich war 18 jahre in einer firma beschäftigt,aufgrund massenentlassungen bin ich nun auch betroffen obwohl ich 40% und eine gleichstellung habe.ich weiss das es normalerweise nicht einfach ist mir zu kündigen aber ich habe kein problem die firma zu verlassen da es dort immer schlimmer wird zumal ich eine entsprechende abfindung bekomme.
ich habe nun einen neuen sehr guten job in aussicht und werde die tage den arbeitsvertrag unterschreiben u bin auch sehr glücklich darüber.
muss ich meinem neuen arbeitgeber mitteilen das ich 40% behindert bin und in der alten firma eine gleichstellung hatte?
geht die gleichstellung automatisch zum neuen ag über?
bezieht sich die gleichstellung nur auf den alten ag?
was muss ich tun bzw wie soll ich mich dem neuen ag verhalten um den neuen job nicht zu gefährden?
ich danke euch

Antworten

  • Hi Joschi1.

    nein, dass musst du niemanden mitteilen, weder den alten noch den neuen AG. Die Gleichstellung bleibt Gleichstellung, dass hat nichts mit der Arbeit zu tun sondern mit dem Ausweis selber.

    Es bleibt dir überlassen, ob du deine Behinderung den neuen AG mitteillst. Wenn es ein größerer Betrieb ist, muss er eine Qoute von 5 % erfüllen. Bzw. 5 % der Arbeitsplätze müssen mit Schwerbehinderten Menschen besetzt sein, da würdest du dem AG ganz gelegen kommen. Manche AG zahlen aber lieber die Ausgleichsabgabe.

    Ich würde es dir aber trotzdem empfehlen, den Ausweis anzugeben, denn dann bekommst du die ganzen Nachteilsausgleiche: 5 Tage mehr Urlaub, Überstunden musst du nicht machen, Kündigungsschutz hast du auch-aber erst nach 6 Monaten (und wenn der Betrieb Pleite geht, bzw. Massenentlassungen nützt der Ausweis auch nix) und Steuervergünstigungen gibt es auch.

    lg Joy
  • Hallo Joschi1,

    erstmal herzlichen Glückwunsch zu Deinem neuen Job.

    Eine Gleichstellung ist für immer gültig, man kann sie im Laufe der Zeit auch abändern lassen, wenn diese zu speziell auf den letzten Job genau zugeschnitten ist. Das hab ich in meinem Falle auch so gemacht.

    Also ich hab mit dem Verschweigen der Behinderung leider oft schlechte Karten im Beruf gehabt.
    Es kommt natürlich auch drauf an, was das für eine Behinderung ist und wie auch die Vorurteile der "nichtbehinderten" Leute dazu sind...

    Ich hab jetzt kürzlich den IFD gefragt ob ich bei der Schwerbehindertenfrage nein oder ja ankreuzen sollte. Ich habe 30 GDB und Gleichstellung. D. h. ich bin nicht schwerbehindert, aber ich hab die Gleichstellung erwähnt 😀 bei meinen neuen Arbeitgeber und somit hab ich auch gleich mit offenen Karten gespielt.

    Eine Gleichstellung also dieser Kündigungsschutz greift auch erst nach der Probezeit.
    Das Integrationsamt stimmt 70% der Kündigungen leider zu, das habe ich vom IFD erfahren.


    Liebe Grüße

    Keana

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